Mehrwertsteuersenkung: Wird die Wohnungsmiete jetzt günstiger und was gilt für gewerbliche Mietverträge?Zur Auswirkung der Mehrwertsteuersenkung auf Mietverträge
Zum 1. Juli 2020 soll der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt werden. Welche Auswirkung hat diese Umsatzsteuersenkung auf Mietzahlungen von Privatpersonen für ihre Wohnung und auf Mietzahlungen von Firmen für ihre Gewerberäume?
Weniger Miete aufgrund der Mehrwertsteuersenkung?
Mit der Umsatzsteuersenkung am 1. Juli 2020 vermindert sich der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent. Viele Waren und Dienstleistungen werden damit günstiger. Insbesondere bei hohen Beträgen kann somit viel Geld eingespart werden. Doch gilt die dreiprozentige Umsatzsteuersenkung auch für Mietverträge?
Surftipp:
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Bei Mietverträgen ist zwischen einem privaten Mietvertrag für Wohnraum und Gewerberaummietverträgen für z.B. ein Ladengeschäft oder ein Büro zu unterscheiden.
Auswirkung der Mehrwertsteuersenkung auf Gewerberaummietverträge
Bei Mietverträgen für Gewerberaum hat der Vermieter in der Regel eine Option. Der Vermieter kann mit dem Mieter eine Nettomiete (ohne zusätzliche Umsatzsteuer) oder eine Miete zzgl. Umsatzsteuer vereinbaren. Ist zwischen Vermieter und Mieter eine Miete ohne Umsatzsteuer vereinbart, so ändert sich durch die Mehrwertsteuersenkung nichts. Ist dagegen eine Miete zzgl. Mehrwertsteuer bzw. inkl. Mehrwertsteuer vereinbart, so ist die Miete ab 1. Juli 2020 an den neuen Umsatzsteuersatz von 16 Prozent anzupassen.
Auswirkung der Mehrwertsteuersenkung auf Wohnungsmietverträge
Mietverträge für privaten Wohnraum sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Daher zahlen Wohnungsmieter auf ihre Miete keine Umsatzsteuer. In der monatlichen Miete ist somit keine Umsatzsteuer enthalten. Entsprechend können die Mieten für Wohnungen auch nicht billiger werden. Mieter haben also hinsichtlich der (Kalt-) Miete keine Vorteile. Sparen können Mieter aber zukünftig, wenn sie die Nebenkostenabrechnung erhalten. Viele Posten der Nebenkostenabrechnung enthalten Mehrwertsteuer. Hier wird sich die Mehrwertsteuersenkung für Mieter auswirken. Die Nebenkostenabrechnung 2020 könnte für Mieter also günstiger als 2019 ausfallen.