Mietminderung bei Ausfall des Fahrstuhls: Kann man bei einem kaputten Fahrstuhl die Miete mindern?
Ein Fahrstuhl im Haus erleichtert das Leben ungemein, vor allem für diejenigen Mieter, die in höhergelegenen Stockwerken wohnen. So kann man schnell und bequem schwere Sachen über mehrere Stockwerke transportieren. Im Alter oder Krankheitsfall erspart man sich durch einen Fahrstuhl das mühevolle Treppenaufsteigen und -absteigen. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Fahrstuhl ausfällt. Zwar kann ein Mieter in einem solchen Fall mehrere Rechte gegen seinen Vermieter geltend machen. Aber gehört dazu auch das Recht zur Mietminderung?
Kann man bei einem kaputten Fahrstuhl die Miete mindern?
Ist die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, liegt also ein Mietmangel vor, so steht dem Mieter ein Recht zur Mietminderung zu (§ 536 Abs. 1 BGB). Ein solcher Mietmangel ist in dem Ausfall eines Fahrstuhls zu sehen, da die Unbenutzbarkeit eine Beeinträchtigung darstellt. Eine Ausnahme ist jedoch dann zu machen, wenn der Mieter im Erdgeschoss wohnt und daher auf die Nutzbarkeit des Fahrstuhls ohnehin nicht angewiesen ist. In einem solchen Fall wird der Mieter im Gebrauch seiner Wohnung nicht beeinträchtigt.
In welcher Höhe kommt eine Mietminderung in Betracht?
In welcher Höhe eine Mietminderung wegen des Ausfalls eines Fahrstuhls in Betracht kommt, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Stockwerk der Mieter wohnt und für wie lange der Fahrstuhl ausfällt. Vereinfacht lässt sich sagen, dass umso höher der Mieter wohnt, desto größer die Minderungsquote. Das Amtsgericht Berlin-Mitte verwies in diesem Zusammenhang aber darauf, dass sich der Minderungssatz nicht je Stockwerk um 1 % erhöht. Denn dies würde den mit dem Fahrstuhlausfall verbundenen Einschränkungen nicht gerecht (Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 03.05.2007, Az. 10 C 3/07).Im Einzelnen haben die Gerichte folgende Minderungsquoten für angemessen gehalten:
- 4,45 % Mietminderung bei im 2. Stock liegenden Wohnung bei 9-monatigen Ausfall (Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 28 C 4478/12). Dagegen nahm das AG Tempelhof-Kreuzberg nur eine Minderungsquote von 3 % an, weil die Wohnung über die Treppe immer noch gut erreichbar war (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.01.2014, Az. 2 C 207/13).
- 10 % Mietminderung bei im 4. Stock wohnenden Mieter (Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 15.12.1989, Az. 2 C 484/89).
- 7,5 % Mietminderung bei im 5. Stock wohnenden Mieter bei fast zweimonatigen Ausfall (Amtsgericht Bremen, Urteil vom 04.12.1986, Az. 10 C 300/86).
- 15 % Mietminderung bei im 6. Obergeschoss wohnenden Mieter und 16-tägigem Ausfall (Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 03.05.2007, Az. 10 C 3/07).
- 20 % Mietminderung bei im 10. Obergeschoss wohnenden Mieter und 16-tägigem Ausfall (Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2007, Az. 10 C 24/07).
Zur Vertiefung des Themas Mietminderung: – Berechnung Mietminderung: Wie wird eine Mietminderung berechnet (Beispiel)?
In dieser Woche ist Personenaufzug für 26 Std. ausgefallen. Da ich 100% Schwerbehindert und auf den Rollstuhl angewiesen bin konnte ich an diesem Tag einen anberaumten Termin zur Fusspflege nicht wahrnehmen und die Behandlung wurde mir privat in Rechnung gestellt. Meine Frage hierzu ist: "Muss der Vermieter sofort nach Bekanntgabe das der Fahrstuhl ausgefallen ist den Reparaturauftrag erteilen oder kann er die notwendige Reparatur – wegen zusätzlicher Kosten – auch auf den nächsten Tag verschieben ? Kann ich den Vermieter für die mir dadurch entstandenen Kosten für die Fusspflege in Regress
nehmen. Bemerken möchte ich noch das ich zum Verlassen der
Wohnung – auf der zweiten Etage – unbedingt den Aufzug benötige. MfG Werner Klippel
Was die Gerichte m.E. völlig unberücksichtigt lassen:
Die Mieter einer EG-Wohnung sind zwar auf die Nutzbarkeit des Fahrstuhls „ohnehin“ nicht angewiesen: Aber: Sie bezahlen für die Nutzbarkeit des Fahrstuhls – ohne dass sie ihn benutzen – mit!
ohh was nutzt mir ne Mietminderung wenn ich weder in die Wohnung kann noch aus dem haus raus ( Rollifahrer)Mein Behindertenbegleithund muss auch raus .. der kann weder 12 noch 16 Tage aushalten .