Schimmel­befall02.01.2018

Miet­minderung bei Schimmel: Wann und wie viel kann gemindert werden?Oft streiten Mieter oder der Vermieter darüber, wer für den Schimmel verantwortlich ist

Ist eine Wohnung von Schimmel befallen, ist dies nicht nur unansehnlich, sondern kann auch mit gesundheitlichen Gefahren für den Mieter verbunden sein. Aus diesem Grund kann es unter Umständen dazu kommen, dass der betroffene Teil der Wohnung unbewohnbar wird oder zumindest eingeschränkt bewohnbar ist. Das in diesem Fall der Mieter der Meinung sei, seine Miet­zahlungen mindern zu dürfen, ist verständlich. Doch unter welchen Voraus­setzungen und in welcher Höhe kann die Miete gemindert werden, wenn die Wohnung von Schimmel befallen ist?

Wann kann bei einem Schimmel­befall die Miete gemindert werden?

Ist eine Mietwohnung derart von Schimmel befallen, dass dadurch ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ganz oder zum Teil aufgehoben wird, liegt ein Mangel vor und der Mieter ist berechtigt seine Miete zu mindern (§ 536 BGB). Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Mieter den Mangel nicht zu verschulden hat. Hat er also den Schimmel­befall selbst verursacht, zum Beispiel durch ein fehler­haftes Heiz- oder Lüftungsv­erhalten, so steht ihm das Recht zur Miet­minderung nicht zu.
Die Frage nach der Verant­wortlichkeit ist der häufigste Streitpunkt der Miet­vertrags­parteien. In einem Rechtstreit muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter für den Schimmel­befall verantwortlich ist. Er muss dazu zunächst beweisen, dass keine baulichen Mängel am Haus zur Bildung des Schimmels führten. Ist dem Vermieter dieser Beweis gelungen, hat er nach­zuweisen, dass der Schimmel durch ein Fehl­verhalten des Mieters entstanden ist. Gelingt auch dies dem Vermieter, ist der Mieter mit seinem Minderungs­recht ausgeschlossen.

In welcher Höhe kann die Miete gemindert werden?

Die Höhe der Miet­minderung im Falle eines Schimmel­befalls der Wohnung richtet sich nach dem Einzelfall. Die Höhe der Miet­minderung bestimmt sich nach dem Grad und der Dauer der Beeinträchtigung der Mietsache. Eine Übersicht der Fälle in denen die Gerichte über ein Minderungs­recht wegen eines Schimmel­befalls entscheiden mussten, finden Sie hier: Entscheidungen zum Minderungsrecht bei Schimmel A B C D

Quelle:refrago/rb
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