Mitvermietete Einbauküche26.08.2024

Muss der Vermieter für Reparaturen von Spülmaschine, Kühlschrank oder Elektroherd zahlen?

Wer muss eigentlich die Kosten tragen, wenn in der gemieteten Wohnung z.B. die Spülmaschine kaputt geht? Diese Rechtsfrage wollen wir hier klären.

Wenn in der Mietwohnung etwas kaputt geht, ist der Ruf nach dem Vermieter schnell da. Dieser soll für die Reparatur des kaputten Gegenstands sorgen und am besten auch gleich für die Kosten aufkommen. Gerade kostenintensive Reparaturen, wie etwa von Spülmaschine, Kühlschrank oder Elektroherd, will der Mieter auf den Vermieter abwälzen. Doch ist dieser tatsächlich verpflichtet, sämtliche Reparaturkosten zu tragen?

Vermieter muss für Reparaturen von mitvermieteten Gegenständen zahlen

Der Vermieter muss nur für solche Reparaturen aufkommen, die mitvermietete Gegenstände betrifft. Nur für solche Gegenstände gilt seine in § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelte Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungspflicht. Umfasst der Mietvertrag daher eine Spülmaschine, einen Kühlschrank oder einen Elektroherd, so muss der Vermieter grundsätzlich die Reparaturkosten tragen. In diesem Zusammenhang muss aber beachtet werden, ob der Mietvertrag nicht eine Kleinreparaturklausel enthält. Danach kann ein Mieter nämlich verpflichtet sein, für Kleinreparaturen selbst aufzukommen. Lesen Sie dazu mehr hier: Klein­reparatur­­klausel im Miet­vertrag: Was ist eine Klein­­reparatur und wie viel müssen Mieter bei Klein­reparaturen zahlen?

Wann der Vermieter die Reparatur nicht bezahlen muss

Ein Vermieter ist für die Reparatur auch dann nicht verantwortlich, wenn der Mieter den Schaden zu verschulden hat. Hat der Mieter also den Defekt entweder fahrlässig oder vorsätzlich selbst verursacht, so muss er für die Reparaturkosten aufkommen. Der Mieter hat auch dann für eine Reparatur zu sorgen, wenn er die Gegenstände gekauft hat. In diesem Fall ist etwa der Kühlschrank oder der Elektroherd nicht Bestandteil des Mietvertrags. Eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht des Vermieters besteht daher nicht.

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source:refrago/rb/pt
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2 Gedanken zu „Muss der Vermieter für Reparaturen von Spülmaschine, Kühlschrank oder Elektroherd zahlen?

  • 11. Juli 2021 um 15:39 Uhr
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    Vielen Dank für diesen Beitrag über die Reparaturen von Küchengeräten durch den Vermieter. Gut zu wissen, dass er dafür aufkommen muss, wenn die Spülmaschine o.ä. ein mitvermieteter Gegenstand ist. Ich ziehe bald in meine erste Mietwohnung und wollte mich daher hier informieren.

    Antwort
  • 11. April 2019 um 15:23 Uhr
    Permalink

    Was ist jetzt aber, wenn der Mieter das Gerät entsorgt hat? Bei Rückgabe der Mietsache wurde mir mitgeteilt, dass das Gerät defekt war und es deswegen entsorgt wurde.

    Antwort

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