Maklerkosten28.10.2015

Muss man als Mieter oder Käufer noch Maklergebühren zahlen?

Wird ein Makler mit einer Wohnungs- oder Haussuche beauftragt, verlangt er als Vergütung eine Provision. Im Mietrecht war es lange Jahre üblich, dass der Makler auch dann vom Mieter bezahlt wurde, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Doch ist dies immer noch so? Muss man weiterhin als Mieter die Maklergebühren zahlen?

Muss man als Mieter noch Maklergebühren zahlen?

Bis zum 31.05.2015 war es möglich, die Kosten für die Beauftragung eines Maklers dem Mieter aufzuerlegen und zwar auch dann, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Geregelt war dies in § 3 Abs. 2 Satz 2 des Wohnvermittlungsgesetzes (WoVermG). Der Gesetzgeber entschied sich jedoch, den Mieter zu entlasten und führte daher das sogenannte Bestellerprinzip ein. Dieses Prinzip besagt, dass der Makler von demjenigen bezahlt werden soll, welcher die Leistung des Maklers bestellt. Im Ergebnis wurde nur der Satz 2 aus § 3 Abs. 2 WoVermG gestrichen. Somit hat der Vermieter nunmehr die Maklergebühren zu zahlen, wenn er einen Makler beauftragt. Wird der Makler dagegen vom Wohnungssuchenden eingeschaltet, so muss dieser für die Maklerprovision aufkommen.

Gilt das Bestellerprinzip auch beim Kauf von Eigentumswohnungen und Häusern?

Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich im Mietrecht. Wird daher ein Makler beauftragt, um eine Wohnung oder ein Haus käuflich zu erwerben, muss je nach Bundesland entweder der Käufer die Maklerprovision zahlen oder diese wird zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.

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2 Gedanken zu „Muss man als Mieter oder Käufer noch Maklergebühren zahlen?

  • 29. Oktober 2015 um 11:05 Uhr
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    Hierbei tut sich bei mir immer die Frage auf, was ist, wenn der Makler von einem Mietinteressenten beauftragt wird, eine Wohnung zu suchen und der Makler vermittelt eine Wohnung eines Vermieters der ihn auch beauftragt hat die Wohnung zu vermieten. Bekommt der Makler dann die Provision zweimal? Einmal vom Mieter und einmal vom Vermieter?

    Antwort
    • 29. Januar 2016 um 11:51 Uhr
      Permalink

      genau diese Frage habe ich auch und die wurde in dem Kommentar des Anwaltes offen gelassen, schade, wenig hilfreich

      Antwort

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