09.05.2014

Neuer Bußgeldkatalog ab 01.05.2014: Wie erhöhen sich die Bußgelder bei Verkehrsverstößen?

Wir berichteten bereits über die Punktereform des Verkehrszentralregisters, die ab dem 01.05.2014 in Kraft tritt und einige Änderungen für den Autofahrer mit sich bringt. So wird durch die Reform das alte Verkehrszentralregister - auch Verkehrssünderkartei genannt - in das Fahreignungsregister umgewandelt (siehe: Punktereform in Flensburg zum 01.05.2014: Wird das Verkehrszentralregister (Verkehrssünderkartei) abgeschafft?). Ein wichtiges Anliegen der Reform ist die Vereinfachung des Punktesystem (siehe: Fahreignungsregister ab dem 01.05.2014: Welche Änderungen gibt es für Autofahrer?). Darüber hinaus wird aber auch ein neuer Bußgeldkatalog eingeführt und im Zuge dessen werden die Bußgelder bei einigen Verkehrsverstößen erhöht. Mit welchen Geldbußen der Autofahrer ab dem 01. Mai 2014 für bestimmte Verkehrsverstöße rechnen muss, soll nunmehr geklärt werden.

Wie erhöhen sich die Bußgelder bei Verkehrsverstößen?

Die folgenden Tabellen geben Ihnen eine Übersicht über die Veränderungen der Bußgeldhöhe für die wichtigsten Verkehrsverstöße:

Verkehrsverstoß (Pkw)Bußgeld bisher in €Bußgeld neu in €
Wenden im Tunnel auf Autobahnen sowie Kraftfahrstraßen4060
Keine Benutzung des Abblendlichts außerorts am Tage, trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen4060
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen4060
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen5065
Überziehen der Hauptuntersuchung um 4 bis zu 8 Monaten4060
Überziehen der Abgasuntersuchung um 4 bis zu 8 Monaten4060
Nichtbefolgung des Haltegebots der Polizei und Zeichen eines Polizeibeamten5070
Fahren ohne Sicherung eines Kindes4060
Fahren ohne Sicherung mehrerer Kinder5070
Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung4060
Fahren ohne Winterreifen4060
Gefährdung von Fußgängern im verkehrsberuhigten Bereich5075
Gefährdung von Fußgängern im Fußgängerbereich5070
Missachtung eines Fahrverbots wegen Smog-Alarm oder einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung4080
Liegenlassen eines Gegenstands auf der Straße trotz möglicher Gefährdung4060
Missachtung der Vorfahrt oder eines Stoppschilds mit Gefährdung5070
Verkehrsverstoß (Lkw)Bußgeld bisher in €Bußgeld neu in €
Verbotswidriges Fahren an einem Sonn– oder Feiertag75120
Anordnung oder Zulassen eines verbotswidrigen Fahrens an einem Sonn– oder Feiertag380570

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2 Gedanken zu „Neuer Bußgeldkatalog ab 01.05.2014: Wie erhöhen sich die Bußgelder bei Verkehrsverstößen?

  • 28. April 2014 um 14:35 Uhr
    Permalink

    Mpu (medizinisch Psychologische Untersuchung) auch idotentest gennant

    warum kam es zur reform der punkte ? Die Führerscheine sollen viel schnelle abgezogen werden ! Der tüv und der Adac usw haben da Fleißig mit gespielt. Ziel dieser Reform ist mehr MPU Teilnehmer zu erzeugen.

    Die Mpu ist Psychologische Folter. Die MPU Verstößt gegen folgende geltende Gesetze. Die scheinbar bei der MPU nicht gelten. Mpu ist Parallel Justiz.

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Absatz 1 GG),
    Keine Strafe ohne Gesetz (Art. 103 Absatz 2 GG),
    Keine Doppelbestrafung (Art. 103 Absatz 3 GG),
    Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG),
    Absolutes Folterverbot (Art. 104 Absatz 1 GG iVm. § 136a StPO),
    Freiheitsentziehung nur aufgrund richterlicher Entscheidung (Art. 104 Absatz 2 GG),
    Schweigerecht (§§ 136 Absatz 1, 243 Absatz 5 StPO),
    Recht der jederzeitigen Verteidigerwahl und –hinzuziehung (§§ 136 Absatz 1, 137 Absatz 1 StPO),
    Beweisantragsrecht (§§ 136 Absatz 1, 244 StPO).

    Antwort
  • 25. April 2014 um 7:09 Uhr
    Permalink

    Einer muss ja die Erhöhung der Diäten zahlen…

    Antwort

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