Punktereform in Flensburg zum 01.05.2014: Wird das Verkehrszentralregister (Verkehrssünderkartei) abgeschafft?
Das Verkehrszentralregister, umgangssprachlich Verkehrssünderkartei genannt, wurde im Jahr 1958 gegründet und sollte ursprünglich die im Straßenverkehr strafrechtlich in Erscheinung getretenen Autofahrer karteimäßig erfassen. In der Folgezeit erfuhr das Register einige Veränderungen. So werden seit der Einführung des Ordnungswidrigkeitengesetzes im Jahr 1968 auch Ordnungswidrigkeiten mit aufgenommen. Zudem wurden die heutzutage weithin bekannten Punkte für Verkehrssünder erst im Jahr 1974 eingeführt. Ab dem 01. Mai 2014 soll sich das System des Verkehrszentralregisters mit Inkrafttreten der Reform des Punktesystems wiederum verändern. Teilweise wird behauptet, dass damit auch das Verkehrszentralregister abgeschafft wird. Doch stimmt das? Schafft die Punktereform das Verkehrszentralregister tatsächlich ab?
Wird das Verkehrszentralregister mit der Punktereform abgeschafft?
Durch die Reform des Punktesystems wird das Verkehrszentralregister nicht im eigentlichen Sinne abgeschafft, sondern lediglich umbenannt. Ab dem 01. Mai 2014 soll es Fahreignungsregister heißen. Die Reform enthält umfassende Änderungen des Punktsystems. Ziel der Reform ist nach Aussage des damaligen Bundesverkehrsminister, Peter Ramsauer, das Punktesystem „einfacher, gerechter und transparenter“ zu machen. Es soll „klarere Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie“ enthalten. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird sich in Zukunft zeigen.
Welche Änderungen die Reform genau mit sich bringen, wird mit dieser Rechtsfrage beantwortet: Fahreignungsregister ab dem 01.05.2014: Welche Änderungen gibt es für Autofahrer?