Bundestags­wahl26.10.2017

Regierungs­bildung: Bis wann müssen Koalitions­ver­handlungen abgeschlossen sein?

Nach einer Bundestags­wahl ist es Aufgabe der als stärkste aus der Wahl hervor­gegangenen Partei eine Regierung zu bilden. In der Regel ist dazu eine Zusammen­arbeit mit einer oder auch mehrerer anderer Parteien erforderlich. Man spricht dann von einer Koalition. Der Prozess, der zu einer solchen Koalition führt, wird Koalitions­ver­handlung bezeichnet. Durch diese soll sondiert werden, ob und wenn ja in welchem Rahmen eine Regierungs­bildung zwischen den Parteien möglich ist. Doch gibt es für die Koalitions­ver­handlung einen zeitlichen Rahmen? Muss die Verhandlung also zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet sein?

Bis wann müssen Koalitions­ver­handlungen abgeschlossen sein?

Eine zeitliche Grenze, bis wann Koalitions­ver­handlungen abgeschlossen sein müssen, gibt es nicht. Denn gesetzliche Vorgaben, wie eine solche Verhandlung abzulaufen hat, sind nicht vorhanden. Lediglich für das erste Zusammen­treten des neu gewählten Bundestags gibt es eine Frist. Nach Art. 39 Abs. 2 des Grund­gesetzes (GG) muss dies innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl geschehen. Theoretisch ist es daher möglich, dass die Parteien über die gesamte Legislatur­periode, also bis zur nächsten Wahl, darüber verhandeln, ob und wenn ja in welchem Rahmen eine Regierung gebildet werden soll. Praktisch wird dies aber wohl nie geschehen. Denn ist es abzusehen, dass die Koalitions­ver­handlungen nicht zu einem Erfolg führen, werden Neuwahlen auszurufen sein.

Besitzt Deutschland während der Koalitions­ver­handlungen eine Regierung?

Während der Koalitions­ver­handlungen steht Deutschland nicht ohne Regierung dar. Denn die bisherige Regierung bleibt bis zum Abschluss der Verhandlungen und somit bis zur Bildung einer neuen Regierung geschäfts­führend im Amt (vgl. Art. 69 Abs. 3 GG). Ihr Handlungs­spielraum ist nur begrenzt, da sie gegebenenfalls keine Mehrheit im Bundestag hat.

source:refrago/rb
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