Regierungsbildung: Bis wann müssen Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sein?
Nach einer Bundestagswahl ist es Aufgabe der als stärkste aus der Wahl hervorgegangenen Partei eine Regierung zu bilden. In der Regel ist dazu eine Zusammenarbeit mit einer oder auch mehrerer anderer Parteien erforderlich. Man spricht dann von einer Koalition. Der Prozess, der zu einer solchen Koalition führt, wird Koalitionsverhandlung bezeichnet. Durch diese soll sondiert werden, ob und wenn ja in welchem Rahmen eine Regierungsbildung zwischen den Parteien möglich ist. Doch gibt es für die Koalitionsverhandlung einen zeitlichen Rahmen? Muss die Verhandlung also zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet sein?
Bis wann müssen Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sein?
Eine zeitliche Grenze, bis wann Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sein müssen, gibt es nicht. Denn gesetzliche Vorgaben, wie eine solche Verhandlung abzulaufen hat, sind nicht vorhanden. Lediglich für das erste Zusammentreten des neu gewählten Bundestags gibt es eine Frist. Nach Art. 39 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) muss dies innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl geschehen. Theoretisch ist es daher möglich, dass die Parteien über die gesamte Legislaturperiode, also bis zur nächsten Wahl, darüber verhandeln, ob und wenn ja in welchem Rahmen eine Regierung gebildet werden soll. Praktisch wird dies aber wohl nie geschehen. Denn ist es abzusehen, dass die Koalitionsverhandlungen nicht zu einem Erfolg führen, werden Neuwahlen auszurufen sein.
Besitzt Deutschland während der Koalitionsverhandlungen eine Regierung?
Während der Koalitionsverhandlungen steht Deutschland nicht ohne Regierung dar. Denn die bisherige Regierung bleibt bis zum Abschluss der Verhandlungen und somit bis zur Bildung einer neuen Regierung geschäftsführend im Amt (vgl. Art. 69 Abs. 3 GG). Ihr Handlungsspielraum ist nur begrenzt, da sie gegebenenfalls keine Mehrheit im Bundestag hat.