Reisepassentzug: Darf bei Steuerschulden der Reisepass entzogen werden?
Wer über Steuerschulden verfügt, kann am Flughafen eine große Überraschung erleben. Die zuständigen Behörden können nämlich den Reisepass entziehen. Eine Ausreise ist dann nur noch erschwert möglich. Doch ist der Entzug des Reisepasses aufgrund von Steuerschulden zulässig?
Darf bei Steuerschulden der Reisepass entzogen werden?
Nach § 8 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Passgesetzes darf ein Reisepass entzogen werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Betroffene sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen will. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin können solche Tatsachen insbesondere in der Höhe der Steuerschuld liegen. Schon allein dieser Umstand könne die Gefahr einer Steuerflucht begründen. Dies gilt erst Recht, wenn der Betroffene regelmäßig Auslandsreisen unternimmt.
In dem vom Verwaltungsgericht entschiedenen Fall schuldete ein 60-jähriger Deutscher dem Finanzamt über 530.000 Euro, woraufhin ihm der Reisepass entzogen wurde. Auch die Weigerung des Betroffenen seine Steuerschulden zu begleichen sowie wiederholte Verstöße gegen die Meldepflicht, können für eine Steuerflucht sprechen und somit den Entzug des Reisepasses rechtfertigen (Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss from 27.08.2014, Fn. VG 23 L 410.14).