Rotlichtverstoß für Radfahrer: Welche Strafen drohen?
Radfahrer müssen sich ebenso wie jeder andere Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten. Dazu gehört es etwa an einer „Rot“ zeigenden Ampel stehenzubleiben. Doch viele Radfahrer nehmen die Straßenverkehrsvorschiften nicht so genau und überfahren daher auch gern mal eine rote Ampel. Doch was für Folgen kann das haben? Welche Strafen drohen, wenn ein Radfahrer einen Rotlichtverstoß begeht?
Welche Strafen drohen einem Radfahrer bei einem Rotlichtverstoß?
Welche Strafen einem Radfahrer wegen eines Rotlichtverstoßes drohen, hängt vor allem davon ab, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt und ob mit dem Rotlichtverstoß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden ist.
einfacher Rotlichtverstoß
Das Überfahren einer auf weniger als eine Sekunde auf Rot stehenden Ampel ist als einfacher Rotlichtverstoß zu bewerten und zieht für einen Radfahrer einen Punkt im Fahreignungsregister sowie eine Geldbuße von regelmäßig 60 EUR nach sich.
Anders sieht der Fall aus, wenn durch den Rotlichtverstoß eine Gefährdung eingetreten ist oder ein Unfall verursacht wird. In diesem Fall erhöht sich das Bußgeld auf 100 bzw. 120 EUR.
qualifizierter Rotlichtverstoß
Überfährt ein Radfahrer dagegen eine Ampel, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand, so liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Ein solcher Verstoß führt zur Eintragung von einem Punkt und wird in der Regel mit einer Geldbuße von 100 EUR geahndet.
Sollte es in einem solchen Fall ebenfalls zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommen, so erhöht sich das Bußgeld auf 160 bzw. 180 EUR.
Hier eine Übersicht:
Tatbestand | Bußgeld in EUR | Punkte |
---|---|---|
Ampel bei „Rot“ überfahren | 60 | 1 |
…mit Gefährdung | 100 | 1 |
… mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 120 | 1 |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ überfahren | 100 | 1 |
…mit Gefährdung | 160 | 1 |
… mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 180 | 1 |