ARD/ZDF03.12.2014

Rundfunkbeitrag 2015: Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag ab dem 1.4.2015?

Der Rundfunkbeitrag wurde am 1.1.2013 eingeführt und löste die bis dahin geltende Rundfunkgebühr - auch GEZ oder GEZ-Gebühr genannt - ab. Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit für Privathaushalte 17,98 Euro. 2015 soll der Rundfunkbetrag sinken. Seitdem es die Rundfunkgebühr bzw. den Rundfunkbetrag gibt, wäre dies die erste Senkung der "Rundfunkabgabe".

Die Kassen sind voll. Der Rundfunkbeitrag spült mehr Geld in die Kassen der öffentlich-rechtlichen Sender als man vorausgesehen hatte. Daher soll der Rundfunkbeitrag nun erstmals sinken.

Die KEF

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Senkung um 0,73 Euro empfohlen des derzeit geltenden Rundfunkbeitrags in Höhe von 17,98 Euro.

Die KEF kam in ihrem 19. Bericht auf geschätzte Mehreinnahmen in Höhe von 1.145,9 Millionen Euro für die Periode 2013 bis 2016. Davon sollte die Hälfte für die Beitragssenkung verwendet, die andere Hälfte als Puffer zurück gehalten werden.

Ministerpräsidenten halten 73 Cent-Senkung für zu hoch

Die Ministerpräsidenten konnten sich aber nicht durchringen, die Beitragszahler im Sinne der KEF um ganze 73 Cent im Monat zu entlasten. In der Konferenz der Ministerpräsidenten einigten sich die Landeschefs dahingehend, dass der Rundfunkbeitrag um 48 Cent gesenkt werden soll. Der Rundfunkbeitrag beträgt dann 17,50 Euro.

Finanzielle Spielräume

Durch die geringere Beitragssenkung sollen die notwendigen finanziellen Spielräume erhalten bleiben, um im Rahmen der bevorstehenden Evaluierung über Anpassungen der Rundfunkbeitragspflicht entscheiden zu können. Dabei sollen insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag geprüft werden. Außerdem soll noch die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Beitragspflicht, darunter für Kraftfahrzeuge, evaluiert werden. Dies hatten die Länder zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung 2010 beschlossen.

Rundfunkbeitrag ab 1.4.2015: 17,50 Euro je Haushalt

Aller Voraussicht nach wird daher der Rundfunkbetrag ab dem 1.4.2015 je Haushalt 17,50 Euro betragen. Die Parlamente der einzelnen Bundesländer müssen dieser Senkung aber noch zustimmen.

Der obige Text gibt den Stand vom 3. Dezember 2014 wieder. Siehe hier einen aktuellen Text vom 31.03.2015 zu der Rechtsfrage: Rundfunkbeitrag ab 1.4.2015: Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag ab dem 1. April 2015 für Haushalte, Gewerbetreibende, Unternehmen und Firmen?
Siehe vertiefend:

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6 Gedanken zu „Rundfunkbeitrag 2015: Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag ab dem 1.4.2015?

  • 24. Februar 2018 um 20:36 Uhr
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    Wahre Verbrecher Gez wir müssen alle aber alle auf stehn manche menchen Leiden werklich unter diese tumur ja ist ein krebsgeschwur .total schwachsinn Mann Soll bezahlen für Sachen die er nicht mall guckt

    Antwort
  • 15. Januar 2016 um 0:11 Uhr
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    Alles Schwachsinn keiner guckt den Schrott. Unverschämt ohne Ende. Ich fange auch an eine Sendung überall hin zu senden und verlange Geld, mir egal ob jemand das Medium hat es zu empfangen oder ob er es wirklich aktiv anschaut. Gibt halt viele Möglichkeiten Geld zu machen.

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  • 14. Mai 2015 um 9:01 Uhr
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    Was muß man tun, um eine Volksabstimmung gegen diese Strafgebühr zu erwirken?
    Kann es sein, dass man im Jahre 2015 in einer Demokratie vom Staat gezwungen wird Sch…. zu fressen?
    Man macht sich ja quasi zum Mittäter, durch die Unterstützung einer Kriminellen Vereinigung! Wenn man sich ansieht, um welche Summen es hier geht, kann man wirklich schon von Mafia reden! Und das Ganze auch noch staatlich abgesegnet…
    Hier sind die Privaten Anbieter gefordert, um gegen dieses maßlose Unrecht mobil zu machen und einen Volksentscheid zu erwirken!

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    • 10. Dezember 2015 um 21:51 Uhr
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      Fragt sich, warum die "Privaten" hier so schön stillhalten – Schutzgebühr???? – ist eh alles Cliquen-Mafia. Labern ja auch alle
      den selben volksverdummenden Müll. Wer mal gezählt hat, muss umziehen, um die Ratten los zu werden. Wichtig – bei der Anmeldung am Ort/ Stadt unbedingt den Datenübermittlungszettel abgeben und durch den "Beitragsservice" ergänzen….

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  • 8. Dezember 2014 um 11:04 Uhr
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    Eine Frage habeas kostet die Gebühr dann für Schwerbehinderte?:
    Bitteum kurze Beantwortung.

    Gruß
    H. Fricke

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