Schlechter, abgenutzter oder dreckiger Teppichboden in der Mietwohnung: Kann die Miete gemindert werden?
Der Teppichboden in einer Wohnung kann über die Jahre hinweg einen immer schlechteren Zustand aufweisen. Egal, ob Flecken, Risse oder abgelöste Teppichkanten, mit der Zeit wird jeder Teppich unansehnlich. Manchmal kann auch eine Stolpergefahr entstehen. Doch was kann der Mieter in einem solchen Fall tun? Kann er etwa seine Miete mindern?
Kann bei schlechtem, abgenutztem oder dreckigem Teppichboden in der Wohnung die Miete gemindert werden?
Der Mieter einer Wohnung kann seine Miete wegen schlechten Zustands des Teppichbodens gemäß § 536 Abs. 1 BGB grundsätzlich mindern, wenn der Teppich zur Mietsache gehört und die Beeinträchtigung durch den mangelhaften Teppich eine gewisse Erheblichkeit aufweist.
Wie hoch die Minderung ausfallen kann, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und kann daher nicht generell beantwortet werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über mögliche Minderungsgründe bei einem schadhaften Teppich sowie die Höhe der Mietminderung:
- Entstehung einer Stolpergefahr durch aufgewellte Kanten in einem Altersheim: 15 % (Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 19.10.1994, Az. 2 U 216/93)
- Stolpergefahr sowie unschöner Eindruck durch gewellten Teppichboden: 10 % (Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 17.07.1987, Az. 3 C 387/87)
- Zerschlissener und gewellter Teppich begründete Stolpergefahr: 5 % (Landgericht Darmstadt, Urteil vom 06.09.2013, Az. 6 S 17/13)
- Ablösung des Teppichbodens: 4,65 % (Amtsgericht Köln, Urteil vom 30.01.1987, Az. 221 C 294/86, andere Ansicht wohl Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 23.07.1973, Az. 40 C 305/73)
- Teppichfleck: 2 % (Landgericht Berlin, Urteil vom 22.09.1998, Az. 64 S 53/98)
Kein Recht zur Mietminderung besteht etwa, wenn ein Teppichboden in der Wohnung erst gar nicht verlegt werden kann, weil der Abstand zwischen Tür und Fußboden zu gering ist (Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 09.06.2011, Az. 111 C 319/09).
Hat der Vermieter die Pflicht instandzuzsetzen? Ja, ha er. ABER, wäre es im Sinne des Friedens nicht besser den Teppichboden auf eigene Kosten auszutauschen. Streit ist immer schlecht. Die Retourkutsche wird folgen, und dann wieder und wieder.
Was wird der Vermieter vermutlich tun? Einen neuen Teppichboden billiger Qualität, wenn es geht optisch hässlich.
In meiner Wohnung liegt eine Teppichauslegware seit 30 Jahren. Der Teppich löst sich, schlägt Wellen und bildet eine Stolpergefahr.
Mein Vermieter kommt seinen instandhaltungspflichten trotz etlicher Abmahnung nicht nach. Ich Trau mich aber auch nicht, die Miete einfach zu mindern. Was soll ich tun?