Prüfen Sie eine beliebige IBAN auf Ihre Gültigkeit
Seit Januar 2008 ist es möglich Überweisungen zwischen den SEPA-Teilnehmerländern per SEPA-Überweisung durchzuführen. Ab Februar 2014 werden die nationalen Überweisungsverfahren in den Euroländern endgültig durch die SEPA-Überweisung abgelöst.
Hierbei benötigt man sowohl für den Empfänger als für den Überweisenden die IBAN (International Bank Account Number / internationale Kontonummer) und den BIC (Business Identifier Code / internationale Bankleitzahl) anstatt der althergebrachten Kontonummer und Bankleitzahl. Der BIC ist bei Inlandsüberweisungen voraussichtlich schon ab Februar 2014 nicht mehr zwingend notwendig, allerdings bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen wird er noch bis Februar 2016 benötigt.
Um Schreibfehler zu vermeiden, wird der IBAN eine Prüfziffer beigefügt, die unser Validator ebenfalls berücksichtigt.
Sie wollen wissen, wie die IBAN zu einem bestimmten Konto lautet? Dann nutzen Sie unsere IBAN-Generatoren zu den verschiedenen Ländern.
Folgende Länder haben den SEPA-Zahlungsverkehr eingeführt:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Zypern