14.03.2013

Sexismus-Debatte: Welche Folgen hat eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im Alltag?

„Sie können ein Dirndl auch ausfüllen." Dieser Satz vom FDP-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Rainer Brüderle, hat eine Debatte über Sexismus im Alltag losgetreten. Viele Frauen müssen anzügliche Witze und unanständige Bemerkungen im Alltag über sich ergehen lassen. Doch oft bleibt es nicht dabei. Einige Männer scheuen den körperlichen Kontakt nicht und berühren die Frau gegen ihren Willen. Gerade am Arbeitsplatz kann sich dies als starke Belastung darstellen. Doch welche Folgen hat der Sexismus? Macht sich der Mann strafbar? Kann ihm bei einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz fristlos gekündigt werden?

Sexismus-Debatte: Welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Konsequenzen hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Erreicht der Grad des Sexismus die Stufe einer sexuellen Belästigung, kommt grundsätzlich eine fristlose Kündigung des Beschäftigten in Betracht. Denn in einem solchen Verhalten ist ein wichtiger Grund zur Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zusehen. Es muss aber in jedem Einzelfall überprüft werden, ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. So kann zum Beispiel eine Abmahnung als milderes Mittel zu wählen sein oder die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz. Auszugehen ist immer von der Art, dem Umfang und der Intensität der Belästigung. Umso stärker diese wiegt, desto eher ist die fristlose Kündigung angemessen.
Hier einige Beispiele aus der Praxis, in denen eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung bejaht wurde:

Wann kann eine Kündigung unwirksam sein?

Es gibt Gerichte, die bei einer bloßen verbalen Belästigung eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung für unwirksam halten (vgl. Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2008, Az. 7 Ca 1837/08). In dem Fall hatte ein Baumarktmitarbeiter einer Kollegin gegenüber geäußert, dass sie „auf dicke Eier stehe“ und sie bei ihm unter dem Tisch anfangen könne zu schnorcheln. Der Mitarbeiter hatte 26 Jahre lang untadelig gearbeitet, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel zu wählen gewesen sei. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen urteilte in einem ähnlichen Fall genauso. Dort hatte ein seit 14 Jahren beanstandungslos bei der Stadt Beschäftigter eine Leiharbeitnehmerin verbal belästigt. Das Gericht sah eine fristlose Kündigung nur bei massiver sexueller Belästigung als gerechtfertigt an (vgl. Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29.11.2008, Az. 1 Sa 547/08).

Zudem darf nicht aufgrund einer Gesamtschau von einzelnen Verhaltensweisen, die für sich genommen zwar eine gewisse Intimität haben, aber noch keine sexuelle Belästigung darstellen, der Vorwurf der sexuellen Belästigung gemacht werden (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2010, Az. 2 Sa 2022/10).

Eine Kündigung ist auch dann unwirksam, wenn ein Bankangestellter über die Kundendatei die Telefonnummer einer Kundin ausfindig macht, um ihr Flirt-SMS zu schicken. Ein Datenmissbrauch rechtfertige nämlich nach Ansicht des {Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz} ({T} vom {D} - {Az. AZ)} nur eine Abmahnung.

Was für Konsequenzen zieht eine sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst nach sich?

Ein Beamter, der gegenüber anderen Beschäftigten gegen deren Willen eindeutige sexuelle Anspielungen macht, begeht ein schweres Dienstvergehen. Ein solches Vergehen zieht disziplinarrechtliche Sanktionen nach sich. Fragt ein Beamter daher nach der BH-Größe und erkundigt sich, ob er die Betreffende „anmachen dürfe“, kann er zurückgestuft werden (vgl. Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 19.08.2008, Az. 3 K 143/08.TR).

Ebenso kann einem Polizeianwärter die Einstellung verweigert werden, wenn er gegenüber anderen Anwärterinnen in sexuell belästigender Weise in Erscheinung getreten ist. In dem vom {G} entschiedenen Fall vom {D} {(Az. AZ)} hatte ein Polizeianwärter mehrere Beamtinnen geküsst, auf den Po geschlagen, Briefe mit sexuellem Inhalt geschrieben sowie zwei Beamtinnen dazu gebracht, sein Geschlechtsteil zu berühren. Ein solches Verhalten begründe eine fehlende charakterliche Eignung für den Polizeiberuf.

Kann man sich wegen Beleidigung oder Nötigung strafbar machen?

Eine sexuelle Belästigung kann nicht nur zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Ein solcher Vorfall kann auch schnell zu einer Strafbarkeit wegen Beleidigung (vgl. Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 02.11.2000, Az. 1 Ca 2479/00) oder Nötigung führen. Die Strafbarkeit wegen Beleidigung liegt jedoch nicht in der sexuellen Belästigung allein, sondern in der Demütigung des Opfers. Der soziale Geltungsanspruch muss durch die sexuelle Handlung abgesprochen werden.
Eine Ehrverletzung wurde in folgenden Fällen bejaht:

Eine durch sexuelle Belästigung begangene Nötigung wurde zum Beispiel bei einem erzwungenen Kuss angenommen (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.02.2013, Az. III-5 RVs 6/13).

Welche weiteren Folgen kann es geben?

Des Weiteren kann ein Fahrlehrer seine Fahrlehrererlaubnis verlieren, wenn er seiner Fahrschülerin an die Brust fasst, ihre Hand auf seine Hose legt und sie im Genitalbereich streichelt. Er verletzt damit nämlich seine Berufspflicht zur gewissenhaften Ausbildung seiner Fahrschüler gröblich (vgl. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 03.05.2012, Az. 8 K 2956/11).

Lesen Sie weiterführend zu dem Thema auf arbeitssicherheit.de: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

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6 Gedanken zu „Sexismus-Debatte: Welche Folgen hat eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im Alltag?

  • 30. September 2015 um 19:46 Uhr
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    Ich habe eine Frage ich wurde von einem Gerichts vollzieher über SMS angeschrieben und angemacht ich habe ihn gefragt ob er flirten dürfe und er antwortete mit natürlich nicht. Dann hab ich ihn geschrieben bei mir haben sie eine Ausnahme gemacht und er hat mit ja geantwortet. Was für eine Strafe würde er bekommen und wo könnte ich es melden ?

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  • 12. September 2013 um 10:58 Uhr
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    das hauptproblem ist doch, dass am arbeitsplatz jeder weghoert, wenn dumme sprueche vom abteilungsleiter kommen. das faengt damit an, dass keiner wissen will, das der in seiner jugend (vor etwa 100 jahren) ein toller hecht gewesen ist… und hoert damit auf, dass er echt anzueglich kundinnen kommentiert… ich empfinde das auch als belaestigung, auch wenn er mich noch nicht angefasst oder angesprochen hat

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  • 20. März 2013 um 16:52 Uhr
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    Übrigens ist es nicht so, dass nur wir Männer auf Arbeit belästigen würden. Es gibt jede Menge Kundinnen, die uns Männer auf Montage blöd anmachen. Ich finde jeder sollte seine Finger bei sich lassen. Und statt blöden Sprüchen sollte jeder seine Arbeit machen. Dienst ist Dienst und Sex ist Sex.

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  • 20. März 2013 um 14:44 Uhr
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    Es ist doch etwas ganz anderes, wenn Frauen PRIVAT in einen Swinger-Club gehen, oder im BERUF sexuell angemacht werden. Erstens kann ich privat tun was ich will. Beruflich eben nicht, weil ich sonst möglicherweise meinen Job verliere. Wer so eine Zwangssituation ausnutzt ist eben kein Zufallsbekannter im Swinger-Club. Wenn man privat sexuell belästigt wird, braucht man sich das nicht gefallen lassen, da darf im Beruf nichts anderes gelten!

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  • 18. März 2013 um 18:03 Uhr
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    einerseits gehen frauen i nswingerclubs udn dann klagen sie wegen einem kuss–
    wichtig tuerei

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    • 22. Juni 2015 um 9:43 Uhr
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      Blöder Kommentar…was Frau privat freiwillig macht, geht auch dem Verfasser/in dieser blöde Bemerkung einen Scheiß an !!

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