Sind Blitzer-Apps im Auto verboten?
Um nicht von einem Blitzer erwischt zu werden, nutzen einige Autofahrer eine sogenannte Blitzer-App auf ihren Smartphones. Durch diese wird der Fahrer vor nahenden Blitzern gewarnt. Die Einträge werden von anderen Nutzern der App vorgenommen. Eine Blitzer-App sucht damit anders als Radarwarner nicht selbst nach Blitzern. Doch ist die Nutzung einer Blitzer-App zulässig?
Sind Blitzer-Apps im Auto verboten?
Die Nutzung einer Blitzer-App auf dem Smartphone ist jedenfalls während des Autofahrens verboten. Geregelt ist dies in § 23 Abs. 1 c) der Straßenverkehrsordnung. Danach darf ein Fahrzeugführer ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. Nach Ansicht einiger Gerichte stellt ein Smartphone auf das eine Blitzer-App installiert ist, ein Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen dar. Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhalte das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes, so etwa das Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung vom 03.11.2015 (Az. 2 Ss (OWi) 313/15).
Diese Ansicht vertrat ebenso das Oberlandesgericht Rostock im Jahr 2017. Zudem hielt es für unerheblich, dass Mobiltelefone mit installierter und aufgerufener Blitzer-App nicht selbst nach Verkehrsüberwachungsmaßnahmen suchen. Allein die technisch eröffnete Möglichkeit, sich nur anlassbezogen verkehrsgerecht zu verhalten, sich aber ansonsten über bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen hinwegsetzen zu können, solle mit dem Verbot präventiv unterbunden werden (Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 22.02.2017, Az. 21 Ss OWi 38/17 (Z)).