Steht einem Arbeitnehmer eine regelmäßige Pause zu?
Je länger ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz sitzt, desto eher wird er irgendwann eine Pause brauchen. Doch in einigen Betrieben ist so viel zu tun, dass an eine regelmäßige Pause nicht zu denken ist. Steht einem Arbeitnehmer aber nicht ein Anspruch auf eine regelmäßige Pause zu?
Steht einem Arbeitnehmer eine regelmäßige Pause zu?
Ab einer bestimmten Arbeitszeit steht einem Arbeitnehmer eine Pause zu. Geregelt ist dies im § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Danach kann ein Arbeitnehmer ab einer Arbeitszeit von über sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten verlangen. Ab einer Arbeitszeit von über neun Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 45 Minuten zu. Die Pause muss nicht am Stück genommen werden, sondern kann auch auf Pausen von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass ein Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden am Stück arbeitet.
Nach Beendigung der Arbeit ist darüber hinaus grundsätzlich eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten (§ 5 Abs. 1 ArbZG).
Welche Folgen hat die Nichtbeachtung der Pausen- und Ruhezeiten?
Wer als Arbeitgeber Pausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt sowie Ruhezeiten nicht gewährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 EUR geahndet werden (§ 22 ArbZG).
Verstößt ein Arbeitgeber vorsätzlich gegen die Vorschriften zur Pausen- und Ruhezeit und wird dadurch die Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet, begeht der Arbeitgeber sogar eine Straftat. Dies kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber beharrlich wiederholt gegen die Pausen- und Ruhezeitenvorschriften verstößt (§ 23 ArbZG).