Sturmschäden durch Orkan: Was zahlt die Versicherung?
Orkane, wie z.B. "Niklas" oder vor einigen Jahren "Xaver" mit Windstärken von 10 bis 12 an der Küste und 8 bis 10 landeinwärts richten beträchtliche Schäden an. Da stellt sich die Frage, ob und welche Versicherung für Schäden aufkommt.
Sturmschäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt.
Wohngebäudeversicherung
Üblicherweise decken Wohngebäudeversicherungen alle Sturmschäden am Gebäude ab. Eine Wohngebäudeversicherung reguliert auch Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Hagel. Dabei schließt die Wohngebäudeversicherungen auch Folgeschäden ein. Ein Folgeschaden liegt beispielweise vor, wenn Regenwasser ins Haus eindringt, weil ein Sturm das Dach beschädigt hat und dadurch die Wände nass werden.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung tritt vor allem bei Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ein. Sie ersetzt aber auch Schäden die durch Sturm an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen entstehen. Wie in der Wohngebäudeversicherung sind auch bei der Hausratversicherung Folgeschäden am Hausrat mitversichert.
Kaskoversicherung
Nicht nur am Haus oder an Einrichtungsgegenständen kann ein Sturm Schäden anrichten. Vielfach werden Autos durch Sturm oder auch Hagel beschädigt. Beim Sturm werden häufig Autos durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt. Diese Schäden reguliert die Teilkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten oder ersetzt den Zeitwert des Autos, wenn eine Reparatur nicht mehr lohnt.
Zu beachten ist allerdings, dass die Teilkaskoversicherung nicht für mittelbare Sturmschäden aufkommt. Wenn z.B. ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist, reguliert die Teilkaskoversicherung diesen Schaden nicht. Hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung.
Verkehrssicherungspflicht: Schäden durch Bäume
Gemeinden haben eine Verkehrssicherungspflicht und müssen Bäume regelmäßig kontrollieren. Allerdings reicht es in der Regel aus, wenn Bäume vom Boden aus begutachtet werden. Ein Hubwagen muss dabei nicht eingesetzt werden (OLG Frankfurt, Az.: 1 U 30/07; ähnlich OLG Brandenburg, Az.: 2 U 58/99). Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil from 20.09.1995, Fn. 4 U 1761/95).
Gibt es eine Versicherung, welche die enormen Schäden nach einer Windhose, einem Tornado/ Orkan in Deutschland , oder diesen jetzigen Schäden durch diese momentanem Schäden der Hochwasserkatastrophe in ihren Verträgen garantieren? Es geht hier ja über die Windstärke 12 hinaus.
Zusätzlich müssten genau diese Inhalte auch schriftlich im Vertrag definiert werden, damit es nach einem eventuellen Fall keine Diskussionen gibt
Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Helma de Vries