Taxi-Warteschlange: Muss man am Taxistand immer das erste Taxi in der Reihe nehmen?
Vor dem Bahnhof oder am Flughafen warten die Taxifahrer in einer langen Taxischlange auf ihre Fahrgäste. Wer dann ein Taxi braucht, nimmt fast immer das Taxi am Anfang der Warteschlange. Aber muss man immer das erste Taxi in der Schlange nehmen? Oder darf man sich auch ein anderes Taxi auswählen? Und was ist, wenn man vom Taxifahrer auf das erste Taxi in der Wartereihe verwiesen wird?
Unsere obige Rechtsfrage ist vielen bekannt: Man braucht irgendwo in der Stadt ein Taxi. Nun findet man an einem Taxistand zum Glück gleich mehrere Taxis, die brav in einer Reihe auf neue Kundschaft warten. Weil das erste Taxi in der Reihe etwas schmuddelig aussieht oder in die Jahre gekommen ist, will man lieber ein anderes Taxi aus der Reihe nehmen, z.B. das dritte Taxi. Darf man das?
Darf man ein anderes als das erste Taxi in der Taxi-Warteschlange nehmen?
Ja, das darf man. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, wenn behauptet wird, dass man immer in das erste Taxi in der Taxi-Warteschlange einsteigen muss. Es gibt kein Gesetz und keine Vorschrift, nach der man immer das erste Taxi in der Warteschlange nehmen muss. Man hat die freie Wahl unter den verfügbaren Taxis. Dies könnte im Zweifel auch mit Art. 2 GG (Grundgesetz) begründet werden: „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Was aber ist, wenn sich der Taxifahrer des 3. Taxis weigert und man auf das 1. Taxi in der Schlange verwiesen wird?
Wenn sich ein Taxifahrer aus der Warteschlange weigert und auf das erste Taxi verweist, meint er es wahrscheinlich nur freundlich und kollegial seinem Kollegen gegenüber, der an erster Stelle der Warteschlange steht und schon am längsten auf neue Kundschaft wartet.
Trotzdem kann man ihm entgegnen: „Ich möchte aber gern mit Ihnen fahren.“ In diesem Fall darf der Taxifahrer sich nicht länger weigern, Sie mitzunehmen. Taxifahrer haben nämlich eine so genannte Beförderungspflicht und müssen jeden Fahrgast mitnehmen. Verweigert ein Taxifahrer grundlos die Beförderung, was hier der Fall wäre, droht ihm ein Bußgeld.
Heute mal wieder, Flughafen Tegel, wie immer. Der von mir ausgewählte Fahrer meinte ich müsste die erste Taxe in der Reihe nehmen. Auf meinen Hinweis auf die legale freie Wahl des Kunden und seine Beförderungspflicht log er mich dreist an, das sei am Flughafen Tegel nicht gültig.
Dann rufe ich eben meine Frau an und lasse mich und den Kollegen abholen. Die Wartezeit überbrücke ich mit dem Notieren des Nummernschilds und einer Zigarette. Bußgeld kommt. Pech gehabt, Lügner.
Das Thema wurde wohl schon vor über 30 Jahren ausjudiziert. Dass es trotzdem immer wieder akut ist, kann man dem Gewerbe verdanken, insbesondere jenen Beförderern, die mehrere Taxis in Betrieb haben. Die Ordnungsbehörden sind im Regelfall einfach zu lasch, wie sie sich auch vielfach nicht um die Ausbildung der Fahrer bzw. deren Berechtgung tatsächlich kümmern. Besonders schlimm finde ich aber unheilige Allianzen mit einem Automobilclub, Taxifahre als so genannter Pannendienst einzusetzen, obwohl sie z.B. nicht einmal die Motorhaube eines liegen gebliebenen Fahrzeugs öffnen können (wie in meinem Fall). Angeblich sei dies eine Privatrechtsangelegenheit, und wen dies nicht passe , der könne ja als Clubmitglied austreten (unter Einhaltung der Kündigungszeit…).