Verhalten im Wahllokal: Was zieht man zur Bundestagswahl an, darf man den Hund mitbringen, darf man in der Wahlkabine telefonieren, wie lange darf man überlegen und weitere Fragen?Wie verhält man sich im Wahllokal richtig?
12 Grundgesetzartikel, 52 Paragrafen im Bundeswahlgesetz, 89 Paragrafen mit 31 Anlagen in der Bundeswahlordnung, 20 Paragrafen im Wahlprüfungsgesetz und 11 Paragrafen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nimmt jeder Wähler mit in die Kabine. Da wird schnell klar, wählen gehen, ist nicht einfach – oder?
Die Wahl ist penibel geregelt. So ist geregelt, wie eine Wahlurne beschaffen sein muss (vgl. Wie muss eigentlich eine Wahlurne beschaffen sein? und wie lange Stimmzettel aufgehoben werden müssen. Aber gibt es auch Regeln für das Verhalten im Wahllokal?
Gibt es eine Kleiderordnung zur Wahl?
Nein, alles ist erlaubt. Die Herren müssen nicht in Anzug und Krawatte zur Wahl kommen. Man dürfte sogar in Badehose oder Bikini wählen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Egal, was angezogen wird, die Kleidung darf nicht mit Wahlwerbung bedruckt sei. Man darf also kein T-Shirt mit Parteilogos etc. tragen.
Wie lange darf man in der Wahlkabine bleiben?
Hierzu gibt es keine Regelungen. Sie können also in aller Ruhe den Stimmzettel durchlesen und darüber nachdenken, welcher Partei Sie ihre Stimme geben möchten. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Eine Dauerbelegung der Wahlkabine ist nicht erlaubt. Die Wahl darf nicht gestört werden. Auch andere Wähler müssen noch die Möglichkeit zur Stimmabgabe haben. Die Wahlhelfer müssen für einen reibungslosen und störungsfreien Ablauf der Wahl sorgen. Wann Sie letztlich die Wahlkabine wieder verlassen müssen, liegt im Ermessen des verantwortlichen Wahlvorstands.
Muss man Kreuze machen?
Am besten ist es, wenn Sie die Partei, die Sie wählen möchten ankreuzen, und zwar in den vorgedruckten Kringel der jeweiligen Partei. Allerdings ist es auch erlaubt, den Kringel auszumalen oder ein Häkchen zu machen. Wichtig ist nur, dass die Stimmabgabe eindeutig ist und der Wählerwille erkennbar wird.
Darf man der Partei seiner Wahl ein Smiley geben?
Nein. Ein Smiley stellt die Ernsthaftigkeit der Wahl infrage. Parteibeschimpfungen, Liebeserklärungen, Komplimente an die Wahlhelfer, Zeichnungen und sonstwie bekritzelte Stimmzettel muss der Wahlvorstand aussortieren.
Darf man den Hund mit in das Wahllokal nehmen?
Auch hierzu gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Hunde sind nicht grundsätzlich verboten. Ruhige Hunde sollten kein Problem darstellen. Ein Hund, der andere Wähler belästigt, könnte aber des Raumes verwiesen werden. Das liegt letztlich im Ermessen des Wahlvorstands. Der Wahlvorstand ist angehalten, im Wahlraum für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Ist das Wählen nur mit Kugelschreiber möglich?
Nein. Es ist völlig egal, ob Sie Ihre Wahlkreuze mit Füller, Kuli oder Bleistift machen. Selbst mit Kajal- oder Lippenstift dürften Sie Ihre Stimme abgeben. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Die Position der Kreuze darf beim gefalteten Wahlzettel von außen nicht sichtbar sein. Auch dürfen z.B. keine Rückschlüsse auf die Lippenstiftträgerin möglich sein. Die Wahl ist geheim.
Darf man in der Wahlkabine telefonieren?
Das Telefonieren in der Wahlkabine ist nicht verboten. Nur zu laut sollte es nicht sein. Dann könnten andere Wähler gestört werden. Wichtig ist aber, dass im Wahllokal keiner mitbekommt, wo die Kreuze gemacht werden. Das wäre nämlich eine Verletzung des Wahlgeheimnisses. Das letzte Wort zum Handy im Wahllokal hat allerdings der Wahlvorstand: Er kann Telefonate auch ganz untersagen.
Darf man von sich und dem Wahlzettel zur Erinnerung ein Foto machen?
Nein, das ist nicht erlaubt. Der Wahlvorstand muss darauf achten, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Daher ist ein Foto nicht zulässig.
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