Polizeikontrolle12.08.2021

Verkehrskontrolle: Welche Rechte hat man bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei?Muss man sich nicht alles gefallen lassen?

Wer in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät, wird in der Regel mit einigen Anweisungen der Polizei konfrontiert. Dies kann von der bloßen Vorlage des Führerscheins bis zur Durchführung eines Atemalkoholtestes gehen. Soweit sich der Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln hält bzw. gehalten hat, wird er nichts zu befürchten haben. Anders sieht es jedoch aus, wenn man etwa unter Alkoholeinfluss am Steuer sitzt. In einem solchen Fall kann die Anweisung des Polizisten zur Durchführung eines Atemalkoholtestes unangenehme Folgen haben. Doch nicht alles, was der Polizist von einem verlangt, ist zulässig. Vielmehr stehen dem Verkehrsteilnehmer einige Rechte zu. Welchen Anweisungen muss er also bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle Folge leisten und welchen nicht?

Welche Anweisungen eines Polizisten muss man bei einer Verkehrskontrolle beachten?

Ein Verkehrsteilnehmer hat grundsätzlich den Anweisungen der Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle zu folgen. Dies regelt § 36 Abs. 5 Satz 4 StVO. Von dieser Vorschrift umfasst ist etwa die Aufforderung zum Anhalten des Fahrzeugs, zur Angabe der Personalien oder zum Aussteigen aus dem Fahrzeug. Zudem darf die Polizei den äußeren Zustand des Fahrzeugs überprüfen, wozu etwa die Kontrolle der HU-Plakette gehört. Weiterhin darf die Polizei das Vorzeigen von Warndreieck und Verbandskasten fordern. Auch den Anweisungen zum Vorzeigen des Führer- und Fahrzeugscheins oder eines Ausweises sind Folge zu leisten. Zu beachten ist allerdings, dass man einen Personalausweis nicht unbedingt bei sich zu führen braucht (vgl. Mitführen des Personalausweises: Muss man den Personalausweis immer bei sich haben?).

Welchen Anweisungen der Polizei muss man bei einer Verkehrskontrolle nicht Folge leisten?

Ein Verkehrsteilnehmer ist zunächst nicht dazu verpflichtet im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle begangene Verkehrsverstöße zuzugeben. Denn sowohl im Ordnungswidrigkeiten- wie im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss. Daher ist man auch nicht dazu verpflichtet, einen Atemalkoholtest durchzuführen, eine Urinprobe abzugeben, einer Blutentnahme zuzustimmen oder an sonstigen Tests zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit teilzunehmen. Die Blutentnahme kann jedoch zwangsweise angeordnet werden. In diesem Fall muss man die Blutentnahme dulden.

Die Polizei darf zudem nicht ohne weiteres das Fahrzeug betreten und durchsuchen. Auch eine Kontrolle des Kofferraums ist ohne Zustimmung des Betroffenen regelmäßig unzulässig. Dafür braucht die Polizei in der Regel einen richterlichen Beschluss.

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2 Gedanken zu „Verkehrskontrolle: Welche Rechte hat man bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei?

  • 2. Oktober 2021 um 14:23 Uhr
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    Vielen Dank für diesen Beitrag über die Rechte bei einer Verkehrskontrolle. Gut zu wissen, dass die Polizei nicht ohne weiteres das Fahrzeug betreten und durchsuchen darf. Ich war in einer Verkehrskontrolle, bei der alles schief lief und werde mich jetzt mal an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

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  • 25. Juli 2021 um 14:00 Uhr
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    sorry, umgedreht ist richtig, Reisepass ist nicht wichtig, außer du bewegst dich außerhalb der EU, sonst reicht Personalausweis komplett.

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