Vermieter behält Wohnungsschlüssel: Welche Rechte stehen dem Mieter zu, wenn der Vermieter noch einen Schlüssel zur Wohnung hat?
Manche Vermietende möchten nach der Wohnungsübergabe "zur Sicherheit" einen Schlüssel zu der vermieteten Wohnung einbehalten. Wie ist die Rechtslage - welche Rechte haben Mietende?
Nach der Wohnungsübergabe ist der Vermieter nicht mehr berechtigt, ohne Einverständnis des Mieters Schlüssel zu der vermieteten Wohnung zu behalten (vgl. Oberlandesgericht Celle, Beschluss from 05.10.2006, Fn. 13 U 182/06). Er muss vielmehr alle vorhanden Wohnungsschlüssel dem Mieter übergeben. Denn sobald der Mietvertrag abgeschlossen wurde, geht der Besitz an der Wohnung an den Mieter über. Doch welche Rechte stehen dem Mieter zu, wenn der Vermieter sich an die Pflicht zur Herausgabe nicht hält?
Welche Rechte stehen dem Mieter bei Einbehalt von Wohnungsschlüsseln durch den Vermieter zu?
Mietende haben mehrere Möglichkeiten, auf die Nichtherausgabe aller Wohnungsschlüssel durch den Vermietenden zu reagieren.
Anspruch auf Herausgabe
Dem Mieter steht gegen den Vermieter ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Wohnungsschlüssel zu. Diesen Anspruch kann der Mieter notfalls gerichtlich geltend machen (vgl. Landgericht Kassel, Urteil from 10.09.1953, Fn. 1 S 281/53).
Fristlose Kündigung
Behält der Vermieter einen Wohnungsschlüssel und betritt er damit die Wohnung des Mieters, kann der Mieter fristlos kündigen. Denn in dem unbefugten Betreten der Wohnung liegt eine Verletzung der Privatsphäre des Mieters und somit eine erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten (vgl. Amtsgericht Heidelberg, Urteil from 06.11.1975, Fn. 23 C 144/75 und Landgericht Berlin, Urteil from 09.02.1999, Fn. 64 S 305/98).
Einbau eines neuen Wohnungsschlosses
Der Mieter kann zudem berechtigt sein, ein neues Wohnungsschloss auf Kosten des Vermieters einzubauen, wenn der Vermieter einen Wohnungsschlüssel einbehalten hat und sich weigert, diesen herauszugeben (Amtsgericht Köln, Urteil from 18.02.1994, Fn. 217 C 483/93).
Darf der Vermieter für Notfälle einen Wohnungsschlüssel behalten?
Vermietende dürfen einen Wohnungsschlüssel auch nicht unter dem Gesichtspunkt einbehalten, dass für den Notfall schnell Zugang zur Wohnung benötigt wird. Vermietende sind hinreichend dadurch geschützt, dass Mietende eine Obhutspflicht über die Mietsache trifft. Der Mieter oder die Mieterin muss also dafür sorgen, dass keine vermeidbaren Schäden an der Wohnung entstehen oder von ihr ausgehen. Diese Obhutspflicht besteht auch dann, wenn der Mieter oder die Mieterin abwesend ist. In einem solchen Fall kann es daher sinnvoll sein, einen Wohnungsschlüssel dem Vermieter oder der Vermieterin zu übergeben. Vermietende haben darauf aber keinen Anspruch. Verletzen Mietende schuldhaft ihre Obhutspflicht, so machen sie sich grundsätzlich schadenersatzpflichtig.