Balkon11.09.2018

Verstopfter Balkon-Abfluss: Muss man als Mieter den Balkonabfluss säubern oder ist dies Aufgabe des Vermieters?

Balkone verfügen in der Regel über einen Abfluss damit eventuelles Regen- oder auch Tauwasser abfließen kann und es nicht zu einer Stauung von Wasser kommt. So eine Wasserstauung kann nämlich gerade bei stark anhaltendem Regen dazu führen, dass Wasser in die Wohnung eintritt und dort Schäden anrichtet. Es ist daher wichtig, dass der Balkonabfluss regelmäßig gesäubert wird, damit er nicht verstopft. Doch wer ist für die Abflussreinigung zuständig? Der Mieter oder der Vermieter?

Muss man als Mieter den Balkonabfluss säubern oder ist dies Aufgabe des Vermieters?

Nach Ansicht des Landgerichts Berlin ist für die Säuberung des Balkonabflusses der Mieter zuständig. Denn ihn treffe die Obhutspflicht über die Wohnung. Er müsse grundsätzlich dafür sorgen, dass Schäden von der Wohnung ferngehalten werden (Landgericht Berlin, Urteil vom 16.06.1986, Az. 61 S 379/85). Diese Pflicht besteht auch dann, wenn der Mieter für längere Zeit, etwa wenn er in den Urlaub fährt, abwesend ist. In einem solchen Fall muss er gewährleisten, dass der Balkonabfluss weiterhin regelmäßig kontrolliert wird. Dies kann zum Beispiel durch die Beauftragung eines Verwandten geschehen (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 19.01.1981, Az. 61 S 344/80).

Verletzt er der Mieter seine Obhutspflicht und kommt es deswegen zu einer Überschwemmung oder zu einem Wassereinbruch, macht er sich gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig (Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 05.10.2011, Az. 13 C 197/11).

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5 Gedanken zu „Verstopfter Balkon-Abfluss: Muss man als Mieter den Balkonabfluss säubern oder ist dies Aufgabe des Vermieters?

  • 15. Mai 2016 um 17:55 Uhr
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    Bei mir war es der Fall, dass auf der Terrasse der Abfluss verstopft war. Das Wasser ins Mauerwerk lief, welches eigentlich isoliert sein sollte durch eine „Elefantendecke“. Diese Mauerisolierung war defekt. Jetzt die Frage ist der Vermieter für die defekte Mauerisolierung verantwortlich oder der Mieter der zusätzlich immer sorgsam drauf achten muss, dass der Ablauf immer frei ist?

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  • 13. Mai 2016 um 7:02 Uhr
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    Ich habe einen Mitbewohner mit Balkon direkt über meinem Wohnungszugang, dessen Regenrinne nie gereinigt wird. Mehrfach im Jahr besuchen Dohlen, Amseln und andere Vögel die Regenrinne und schleudern den Dreck auf meinen darunterliegenden Zugang, um oben nach Regenwürmern und anderen Insekten zu suchen. Der Schmutz bleibt dann einfach vor meinem Eingang liegen und muss von mir beseitigt werden. Unmöglich und unverschämt!

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  • 12. Mai 2016 um 5:52 Uhr
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    Dann müsste der Vermieter aber die Regenrinne so angebracht
    haben, das der Mieter ohne Handwerker in Anspruch nehmen zu
    müssen, da ran kommt. Das ist möglich. Aber so sind bei weitem
    nicht alle Balkone ausgestattet. Wenn etwas aus dem Privatbesitz
    des Mieter rein/durch fällt, ist es auch weg. Es ist zu sehen, man kommt nur nicht ran.

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    • 13. Mai 2016 um 7:07 Uhr
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      Wenn man den darinliegenden Gegenstand sehen kann, kommt man auch mit einem finanziell erschwinglichen "Greifer" ran! Kosten ca. 3 Euro! Die sind für ein paar Euro im Baumarkt, manchmal auch in Haushaltsgeschäften oder auch Drogerien zu erhalten. Länge ca. 60 cm!

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      • 12. September 2018 um 13:24 Uhr
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        Daran dachte ich auch schon einmal. Mit diesem Greifer müssten sich auch lose Blätter u.a. entfernen lassen.
        Manche Vermieter lassen diese Arbeiten von außen von Handwerkern erledigen, die auf einer fahrbaren Bühne sitzen, die sich rauf/runter bewegen lässt.

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