Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden?
Möchte sich ein Ehepaar scheiden lassen, benötigt zumindest einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt, damit dieser beim zuständigen Gericht den Scheidungsantrag einreichen kann. Doch zu welchem Zeitpunkt kann der Antrag gestellt werden? Ist etwa zunächst der Ablauf der erforderlichen Trennungsjahre abzuwarten oder kann schon vorher der Antrag gestellt werden?
Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden?
Der Scheidungsantrag kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt gestellt werden. Es ist aber zu beachten, dass die Ehe nur dann geschieden werden kann, wenn zum Verhandlungstermin die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen. Ist etwa die erforderliche Anzahl der Trennungsjahre noch nicht abgelaufen, kann die Ehe nicht wirksam geschieden werden und der Scheidungsantrag wird vom Gericht kostenpflichtig zurückgewiesen (Lesen Sie über die Voraussetzung des Trennungsjahrs mehr hier: Das Trennungsjahr bei der Scheidung). Auch ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht in einem solchen Fall regelmäßig nicht.
Welche Vorteile hat ein frühzeitiger Scheidungsantrag?
Trotz des Kostenrisikos für die Mandantschaft entscheiden sich viele Rechtsanwälte den Scheidungsantrag so früh wie möglich einzureichen. Dies hat den Vorteil, dass eine schnellere Scheidung erreicht werden kann und der Stichtag für den Zugewinnausgleich frühzeitig gesetzt wird (Lesen Sie dazu folgende Rechtsfrage: An welchem Tag wird der Zugewinn bei einer Scheidung berechnet (Stichtag)?). Es wird darauf spekuliert, dass nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs der Scheidungstermin vom Gericht angesetzt wird. Verspekuliert sich jedoch der Anwalt und weist daher das Gericht den Scheidungsantrag wegen des noch nicht abgelaufenen Trennungsjahrs zurück, bleibt nur noch die Rettung in die Berufung. Denn in der Regel läuft das Trennungsjahr im Berufungsverfahren ab und die Ehe kann geschieden werden. Für die Mandantschaft besteht aber der Nachteil, dass sie die Kosten für das Berufungsverfahren zu tragen hat (vgl. Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 19.03.2009, Az. 8 UF 24/09).
Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite www.scheidung.services.