Waren reklamieren: Welche Möglichkeiten haben Verbraucher?
Rund um den Umtausch und die Rückgabe gekaufter Ware kursieren viele Unsicherheiten und Irrtümer. Das mag auch daran liegen, dass es im Geschäft vor Ort und im Online-Shop unterschiedliche Vorgaben bestehen, in welchem Fall ein Umtausch überhaupt möglich ist und wie die Rückgabe jeweils erfolgt.
Wann darf man Waren im Geschäft zurückgeben?
Wer etwas in einem Geschäft kauft, hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass die Ware umgetauscht oder zurückgegeben werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn es darum geht, dass die Ware nicht (mehr) gefällt, wider Erwarten doch die falsche Größe gekauft wurde oder man es sich schlicht anders überlegt hat. In diesem Fall ist eine Rückgabe oder ein Umtausch nur auf Kulanz des Geschäfts möglich.
Die Händler können dann frei entscheiden, ob sie die Ware zurücknehmen oder nicht. Sie entscheiden auch, wie der Umtausch erfolgt. Denn nur in etwa einem Viertel der Reklamations-Fälle sind die Händler dazu bereit, die Ware gegen Bargeld umzutauschen. Beinah genauso oft kommt es vor, dass der Kunde im Gegenzug einen Gutschein des Geschäfts erhält. Meistens ist es aber so, dass ein Umtausch nur gegen andere Ware möglich ist.
Eine Rückgabe im Geschäft ist immer dann möglich, wenn es sich um eine Reklamation handelt, also um die Rückgabe von Ware, die kaputt ist, nicht funktioniert oder anderweitig nicht in Ordnung ist. Zwei Jahre lang besteht die gesetzliche Gewährleistungspflicht (vgl. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), nach der der Händler dazu verpflichtet ist, mangelhafte Ware zurückzunehmen. Der Händler trägt dabei sämtliche aufkommenden Kosten, etwa für die Rücksendung, die Reparatur und den Austausch von Teilen. Allerdings verändert sich nach sechs Monaten die Beweislast. Kunden, die erst danach einen Mangel reklamieren, müssen demnach beweisen können, dass der Fehler auch schon beim Kauf des Produktes vorhanden war. Achtung: Zwei Jahre Gewährleistungspflicht bestehen nur für Neuware. Bei gebrauchten Artikeln lässt sich diese auf ein Jahr begrenzen und bei Privatkäufen auch ganz ausschließen.
Wie bei so vielen Dingen, gibt es auch bei der Warenrückgabe gewisse Ausnahmen auch bei der Warenrückgabe gewisse Ausnahmen. So gilt bei Haustürgeschäften oder Käufen per Katalog ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Manchmal räumen auch Geschäfte ihren Kunden aus Kulanz diese Rückgabefrist ein. Was allerdings grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen ist:
- personalisierte, eigens für den Kunden angefertigte Waren
- entsiegelte Musik-CDs und DVDs
- bereits benutzte Kosmetika
- Unterwäsche
- Blumen
- schnell verderbliche Lebensmittel
- Eventtickets
- Pauschalreisen
- Hotelbuchungen
Diese Ausnahmen gelten gleichermaßen für Online-Bestellungen.
Umtausch und Rückgabe im Online-Shop
Im Internet kann man sich die Ware vor dem Kauf logischerweise nicht wie im Geschäft genau anschauen beziehungsweise sie anprobieren. Daher kommt es viel häufiger zu Rücksendungen. Wer etwas in einem Online-Shop kauft und die Ware wieder zurückgeben möchte, kann von seinem gesetzlich verankerten Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet, dass man als Kunde 14 Tage Zeit hat, um den Kaufvertrag schriftlich zu widerrufen oder aber direkt die Ware zurückzuschicken.
Wie erfolgt die Rücksendung von Waren?
Online bestellte Waren werden aus den verschiedensten Gründen zurückgeschickt. Je nachdem, bei welchem Online-Händler man die Ware bestellt hat, gibt es unterschiedliche Verfahren für die Rücksendung.
Bei manchen Anbietern ist es erforderlich, einen Rücksendeantrag auszufüllen und erforderliche Angaben zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören die Rechnungs- und die Kundennummer und die E-Mail-Adresse. Ferner Angaben zu der Ware, die zurückgeschickt werden soll, darunter die Artikelnummer und eine Fehlerbeschreibung. Wie umfangreich das Formular letztendlich ist, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab.
Manche haben auch vorgefertigte Formulare, bei denen der Kunde zu jedem Punkt eine Angabe aus der Auswahlliste macht. Detailliertere Beschreibungen des Fehlers oder des Rücksendegrundes im Allgemeinen sind in diesem Fall meist freiwillig.
Die beschriebenen Formulare werden online ausgefüllt und an den Anbieter übersendet. Sobald der Rücksendeantrag bearbeitet ist, erhält man per E-Mail das Rücksendeetikett, das auf das Paket geklebt wird. Bei manchen Online-Shops wird zusätzlich zum Etikett ein Rückgabeformular mitgeschickt, das man der Sendung beilegt. Darauf werden aber in der Regel nur die Artikelnummer und die Anzahl der Rücksendungen angegeben.
Anstatt online das Rückgabeformular auszufüllen und das Etikett auszudrucken, gibt es auch die Option, dass beides bereits der Bestellung beigefügt ist. In diesem Fall füllt der Kunde das Formular in Papierform aus und legt dieses mit in das Paket. Das Etikett kann dann direkt außen aufgeklebt werden.
Unter Umständen muss man die Kosten für das Porto selbst zahlen, je nachdem, wie es in den AGBs des Online-Shops angegeben ist. grundsätzlich ist das aber nur möglich, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro kostet oder der Händler auf Rechnung verschickt.
Möglichkeiten zur Warenrücksendung
Ein Paket mit einer Rücksendung findet auf verschiedene Weise seinen Weg zurück zum Händler.
Die einfachste Methode besteht darin, das Paket dem Zusteller mitzugeben. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Paket ausreichend frankiert ist und der Zusteller im Fahrzeug genug Ladekapazität für zusätzliche Sendungen hat.
Klassischerweise kann man Rücksendungen auch in der nächsten Postfiliale abgeben oder in Geschäften, die den jeweiligen Zustelldienst mit integriert haben. Hierbei ist man allerdings auf die Öffnungszeiten angewiesen.
Daher nutzen viele auch gern die Option, Pakete in eine Paketbox des Zustelldienstes zu geben. Allerdings bekommt man hier im Gegensatz zu den beiden anderen Optionen keinen Beleg dafür, dass und wann man die Ware zurückgeschickt hat. Das ist unter Umständen problematisch, wenn die Rücksendung aus irgendwelchen Gründen nicht beim Händler ankommt, etwa, weil das Paket unterwegs verloren gegangen ist.
Häufige Irrtümer bei Umtausch und Rückgabe
Es gibt noch weitere Irrtümer und Unsicherheiten zum Thema Umtausch und Rückgabe, die manchen Verbraucher davon abhalten, die gekaufte Ware zurückzubringen.
– Ein Kassenbon ist Pflicht
Am hartnäckigsten hält sich die Annahme, dass man immer den Kassenzettel vorlegen muss, wenn man eine Ware umtauschen möchte. Das ist aber nicht zwingend notwendig. Man muss lediglich in irgendeiner Weise nachweisen können, dass man die vorliegende Ware gekauft hat. Dafür reichen auch ein Kontoauszug oder die Kreditkartenabrechnung aus. Unter Umständen kann es aber von Vorteil beziehungsweise hilfreich sein, den Kassenbon vorzulegen.
– Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen
Ebenso hält sich der Irrtum, dass reduzierte Ware grundsätzlich nicht umgetauscht werden kann. Das ist aber nur unter bestimmten Umständen der Fall. Nämlich dann, wenn der Umtausch erfolgen soll, weil die Ware nicht gefällt. Weist die gekaufte Ware allerdings Fehler auf, muss der Händler die Reklamation annehmen, ob die Ware reduziert ist oder nicht. Teils sind reduzierte Waren aber explizit so gekennzeichnet, dass der Kunde schon vor dem Kauf weiß, dass das Produkt kleine Fehler hat. In diesem Fall sind Produktfehler keine Grundlage für eine Rückgabe. Bei fehlerfreier Ware steht es dem Verkäufer frei, ob er den Artikel umtauscht.
– Rückgabe nur in der Originalverpackung
Viele Verbraucher sind der Meinung, dass Waren nur zurückgegeben werden können, wenn sie wieder in der Originalverpackung verstaut werden. Das ist allerdings ein verbreiteter Irrtum. Tatsächlich können die Händler nicht von ihren Kunden verlangen, dass sie sämtliche Kartons und Schachteln aufbewahren. Ansonsten würden sich schließlich Unmengen davon in den Haushalten ansammeln. Aus diesem Grund ist eine Reklamation im Rahmen der Gewährleistung auch ohne Originalverpackung möglich. Ist die Frist für die Gewährleistungspflicht bereits abgelaufen oder greift diese aus einem anderen Grund nicht, kann der Händler die Originalverpackung verlangen.
– Für gebrauchte Waren fallen keine Kosten beim Umtausch an
Im Geschäft ist die Warenrückgabe immer kostenlos, im Online-Shop können aber durchaus Kosten für das Porto der Rücksendung anfallen. Das muss der Online-Händler dem Kunden aber ausdrücklich mitteilen. Wenn man den gekauften Artikel ausprobiert hat und er dabei kaputt gegangen ist, muss der Händler den vollen Kaufpreis erstatten. Allerdings kann der Händler eine Nutzungsbeschädigung vom Kaufpreis abziehen, wenn die Ware mehrfach in Gebrauch war, sofern er den Kunden vorher darüber informiert hat.
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