Warum sollte man ein Testament machen?
Der eine oder andere mag sich fragen, warum man eigentlich ein Testament errichten sollte. Denn immerhin schreibt das Gesetz doch vor, wer nach dem Tod des Erblassers erbt und wer nicht. Das ist zwar richtig. Dennoch führt Ihnen refrago mit dieser Rechtsfrage einige gute Gründe an, warum die Errichtung eines Testaments durchaus ratsam sein kann.
Warum sollte man ein Testament machen?
Wenn ein Erblasser stirbt, kommen als Erbe zunächst einmal nur die Verwandten in Betracht. Geregelt wird dies in den §§ 1924 bis 1930 BGB. Diese gesetzliche Erbfolge kann aber zum Beispiel durch ein Testament ausgeschlossen werden. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn der Erblasser nicht möchte, dass seine Verwandten erben oder wenn er bestimmte Personen oder Institutionen begünstigen möchte. Im Einzelnen können folgende Gründe für die Errichtung eines Testaments sprechen:
Eigenständige Wahl der Erben
Wer nicht möchte, dass seine Verwandten oder ein Teil seiner Verwandtschaft aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erben, muss ein Testament errichten. Nur so kann der Erblasser selbständig darüber entscheiden, wer ihn beerben soll. In einem solchen Fall spricht man von der gewillkürten Erbfolge. Dabei ist der Erblasser nicht nur darauf beschränkt über den Nachlass als ganzes zu entscheiden. Vielmehr kann er auch bestimmte einzelne Nachlassgegenstände bestimmten Personen zuweisen. Dies nennt sich Vermächtnis (Ausführlich zum Vermächtnis die Rechtsfrage: Was ist ein Vermächtnis?).
Es ist jedoch zu beachten, dass den nach der gesetzlichen Erbfolge berechtigten Erben ein Pflichtteil zustehen kann.
Vermeidung von Konflikten unter der Verwandtschaft
Die Regelung der Erbfolge durch Testament kann zudem den Vorteil haben, dass etwaige lang anhaltende und erbittert geführte Konflikte zwischen der Verwandtschaft über den Nachlass erst gar nicht entstehen.
Begünstigung von nicht verwandten Personen oder Institutionen
Ein weiterer Grund zur Errichtung eines Testaments ist, dass dadurch auch Personen begünstigt werden können, die mit dem Erblasser nicht verwandt sind. Auch können so Institutionen, wie etwa gemeinnützige Vereine, bedacht werden.
Einsparung von Erbschaftssteuer
Eine Erbschaft muss in Deutschland versteuert werden. Jedoch gewährt der Gesetzgeber Freibeträge. Dieser kann schnell überschritten werden, wenn der Erblasser einen besonders wertvollen Nachlass hinterlässt. Daher kann es ratsam sein, seinen Nachlass durch ein Testament auf möglichst viele Leute aufzuteilen, um dadurch die steuerlichen Freibeträge voll auszunutzen.