Was bedeutet das Merkzeichen „G“?
Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben, die in einem Schwerbehindertenausweis vermerkt werden. Sie weisen eine besondere Beeinträchtigung nach und sind mit unterschiedlichen Rechten verbunden. Eines dieser Merkzeichen ist der Buchstabe „G“. Doch was bedeutet er?
Was bedeutet das Merkzeichen „G“?
Das Merkzeichen „G“ bedeutet nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 der Schwerbehindertenausweisverordnung, dass der schwerbehinderte Mensch in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, regelt § 146 Abs. 1 SGB IX. Danach ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Das Bundessozialgericht hat im Jahr 1987 entschieden, dass als ortsübliche Wegstrecke eine Strecke von etwa zwei Kilometern gilt, die altersunabhängig und ohne Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten von nicht behinderten Menschen in ungefähr einer halben Stunde zu Fuß zurückgelegt werden kann (Bundessozialgericht, Urteil vom 10.12.1987, Az. 9a RVs 11/87).
Welche Rechte sind mit dem Merkzeichen „G“ verbunden?
Mit dem Merkzeichen „G“ sind einige Rechte verbunden. Dazu gehört unter anderem die Wahl zwischen der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 % und der unentgeltlichen Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr. Die Freifahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr setzt eine Eigenbeteiligung von 80 EUR jährlich voraus. Der schwerbehinderte erhält eine Wertmarke, die zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Freifahrtberechtigung dient. Es besteht aber die Möglichkeit der Befreiung von der Eigenbeteiligung etwa bei Einkommensschwachen.
Habe Merkzeichen "G". COPD Gold III. Antrag auf Parken mit Merkzeichen "G" gestellt. 3 mal abgelehnt, ist das rechtenens? Einspruch nicht möglich, muß sofort klagen.