Schwer­behinderten­ausweis22.01.2019

Was bedeutet das Merkzeichen „G“?

Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben, die in einem Schwer­behinderten­ausweis vermerkt werden. Sie weisen eine besondere Beeinträchtigung nach und sind mit unterschiedlichen Rechten verbunden. Eines dieser Merkzeichen ist der Buchstabe „G“. Doch was bedeutet er?

Was bedeutet das Merkzeichen „G“?

Das Merkzeichen „G“ bedeutet nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 der Schwer­behinderten­ausweis­verordnung, dass der schwer­behinderte Mensch in seiner Bewegungs­fähigkeit im Straßen­verkehr erheblich beeinträchtigt ist. Unter welchen Voraus­setzungen dies der Fall ist, regelt § 146 Abs. 1 SGB IX. Danach ist in seiner Bewegungs­fähigkeit im Straßen­verkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Ein­schränkung des Geh­vermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungs­fähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierig­keiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurück­gelegt werden. Das Bundes­sozial­gericht hat im Jahr 1987 entschieden, dass als orts­übliche Wegstrecke eine Strecke von etwa zwei Kilometern gilt, die alters­unabhängig und ohne Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten von nicht behinderten Menschen in ungefähr einer halben Stunde zu Fuß zurück­gelegt werden kann (Bundes­sozial­gericht, Urteil vom 10.12.1987, Az. 9a RVs 11/87).

Welche Rechte sind mit dem Merkzeichen „G“ verbunden?

Mit dem Merkzeichen „G“ sind einige Rechte verbunden. Dazu gehört unter anderem die Wahl zwischen der Kraft­fahrzeug­steuer­ermäßigung von 50 % und der unentgeltlichen Beförderung im Öffentlichen Personennah­verkehr. Die Freifahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr setzt eine Eigen­beteiligung von 80 EUR jährlich voraus. Der schwer­behinderte erhält eine Wertmarke, die zusammen mit dem Schwer­behinderten­ausweis als Nachweis für die Frei­fahrt­berechti­gung dient. Es besteht aber die Möglichkeit der Befreiung von der Eigen­beteiligung etwa bei Einkommens­schwachen.

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Was bedeutet das Merkzeichen „G“?

  • 30. Januar 2019 um 18:12 Uhr
    Permalink

    Habe Merkzeichen "G". COPD Gold III. Antrag auf Parken mit Merkzeichen "G" gestellt. 3 mal abgelehnt, ist das rechtenens? Einspruch nicht möglich, muß sofort klagen.

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