Schuldspruch29.08.2024

Was bedeutet die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" im Urteil durch ein Straf­gericht?Gesamt­würdigung von Tat und Täter­persönlich­keit

Was bedeutet es, wenn ein Straf­gericht in seinem Urteil die „besondere Schwere der Schuld“ des Angeklagten feststellt?

Was bedeutet die Feststellung der „besonderen Schwere der Schuld“ durch ein Straf­gericht?

Stellt das Straf­gericht in seinem Urteil die „besondere Schwere der Schuld“ fest, so bedeutet dies, dass der zu lebens­langer Freiheits­strafe (lesen: lebenslange Freiheitsstrafe wirklich ein Leben lang) verurteilte Täter nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann.

Nach § 57a des Straf­gesetz­buches dürfen Straf­gefangene mit einer lebens­langen Freiheits­strafe nach 15 Jahren auf eine frühzeitige Haft­entlassung hoffen. Dies gilt aber gemäß § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB dann nicht, wenn die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Voll­streckung gebietet. Ist die Schuld besonders schwer, so führt dies jedoch nicht dazu, dass der Täter nunmehr lebenslang in Gefangen­schaft bleibt. Vielmehr kommt in diesem Fall eine vorzeitige Haft­entlassung erst später als nach 15 Jahren in Betracht (lesen: vorzeitige Haftentlassung).

Wann liegt die „besondere Schwere der Schuld“ vor?

Wann eine „besondere Schwere der Schuld“ vorliegt, hat jeder Richter für seinen Fall durch eine Gesamt­würdigung von Tat und Täter­persönlich­keit zu entscheiden. Es müssen jedenfalls solche gewichten Umstände vorliegen, die eine längere Haftdauer als 15 Jahre erforderlich machen.

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Quelle:refrago/rb
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