Was bedeutet die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" im Urteil durch ein Strafgericht?Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit
Was bedeutet es, wenn ein Strafgericht in seinem Urteil die „besondere Schwere der Schuld“ des Angeklagten feststellt?
Was bedeutet die Feststellung der „besonderen Schwere der Schuld“ durch ein Strafgericht?
Stellt das Strafgericht in seinem Urteil die „besondere Schwere der Schuld“ fest, so bedeutet dies, dass der zu lebenslanger Freiheitsstrafe (lesen: lebenslange Freiheitsstrafe wirklich ein Leben lang) verurteilte Täter nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann.
Nach § 57a des Strafgesetzbuches dürfen Strafgefangene mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auf eine frühzeitige Haftentlassung hoffen. Dies gilt aber gemäß § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB dann nicht, wenn die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet. Ist die Schuld besonders schwer, so führt dies jedoch nicht dazu, dass der Täter nunmehr lebenslang in Gefangenschaft bleibt. Vielmehr kommt in diesem Fall eine vorzeitige Haftentlassung erst später als nach 15 Jahren in Betracht (lesen: vorzeitige Haftentlassung).
Wann liegt die „besondere Schwere der Schuld“ vor?
Wann eine „besondere Schwere der Schuld“ vorliegt, hat jeder Richter für seinen Fall durch eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu entscheiden. Es müssen jedenfalls solche gewichten Umstände vorliegen, die eine längere Haftdauer als 15 Jahre erforderlich machen.
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