Volljährigkeit18.10.2018

Was ist ab 18 Jahren alles erlaubt?

Viele Jugendliche sehnen sich den 18. Geburtstag herbei, wird man dadurch doch in Deutschland gemäß § 2 BGB volljährig und somit rechtlich erwachsen. Endlich sind viele Dinge erlaubt, die vorher verboten oder nur mit Zustimmung der Eltern möglich waren. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die Dinge, die mit 18 Jahren erlaubt sind.

Was ist mit 18 Jahren alles erlaubt?

  • Alkohol

    Mit 18 Jahren ist es unbeschränkt möglich, Alkohol – auch hoch­prozentigen – zu kaufen.

  • Arbeitszeit

    Die Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeit nach dem Jugend­arbeits­schutz­gesetz fallen mit der Volljährigkeit weg. Ab 18 Jahren kann daher zum Beispiel mehr als 40 Stunden in der Woche und mehr als acht Stunden am Tag gearbeitet werden.

  • Ehe

    Mit Erreichen der Volljährigkeit wird der Jugendliche ehemündig und kann somit eine Ehe schließen (§ 1303 BGB).

  • Führer­schein

    Die Erlaubnis allein einen Pkw zu führen, ist ebenfalls an die Volljährigkeit geknüpft. Jedoch ist es bereits mit 17 Jahren möglich mit einer Begleit­person, die mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, einen Pkw zu fahren (§ 48a der Fahr­erlaubnis­verordnung).

  • Geld

    Mit 18 Jahren ist es möglich, selbst­ständig ein Girokonto (mitsamt eines Dispo­kredites) zu führen oder eine Kreditkarte zu beantragen.

  • Geschäfts­fähigkeit

    Die Geschäfts­fähigkeit knüpft ebenfalls an die Volljährigkeit. Mit Vollendung des 18. Lebens­jahres ist es daher möglich, selbst­ständig Verträge abzuschließen, wie etwa einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag über eine Wohnung.

  • Jugend­schutz

    Mit 18 Jahren gilt nicht mehr das Jugend­schutz­gesetz. Das Konsumieren von alters­be­schränkten Zeit­schriften, Filmen oder PC-/Konsolen-Spielen oder das Besuchen von Clubs oder Bars ist daher unbeschränkt möglich.

  • Schule

    Nach Vollendung des 18. Lebens­jahres können Ent­schuldi­gungen und Zeugnisse selbst unter­schrieben werden.

  • Wahlrecht

    Mit 18 Jahren erhält man das passive und aktive Wahlrecht und kann damit bei einer Bundes- oder Landtags­wahl als Kandidat antreten oder bei der Wahl seine Stimme bzw. Stimmen abgeben. Lediglich im Bundesland Hessen ist die Wähl­barkeit an die Vollendung des 21. Lebensjahrs geknüpft.

Quelle:refrago/rb
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