Modernisierung des Personengesellschaftsrechts21.06.2024

Was ist das Gesellschaftsregister?Mehr Transparenz in Hinblick auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Hierdurch wird ein voll elektronisches Gesellschaftsregister eingeführt, in das sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) eintragen lassen können. Wichtige Fragen zum Gesellschaftsregister erläutern wir hier.

Das Gesellschaftsregister wurde am 1. Januar 2024 eingeführt. Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts stellen sich nun viele Fragen. Daher wollen wir von Rechtsfragen online (refrago.de) das Thema „Gesellschaftsregister“ beleuchten.

Warum gibt es jetzt das neue Gesellschaftsregister (GsR)?

Der Gesetzgeber will durch die Einführung des Gesellschaftsregisters (GsR) den bestehenden Mangel an Publizität bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) beheben und dem Rechtsverkehr Klarheit hinsichtlich Haftung und Vertretungsverhältnisse verschaffen.

Die bisherige unzureichende Veröffentlichung stellte den Rechtsverkehr, insbesondere im Grundstücksverkehr, vor Herausforderungen. Die Existenz, Identität und ordnungsgemäße Vertretung der Gesellschaft lassen sich bisher nicht einfach und zuverlässig feststellen. Auch die bisherigen rechtlichen Bestimmungen, nämlich die §§ 899a BGB und 47 Abs. 2 GBO, haben sich als unzureichend erwiesen.

Daher soll das neu eingeführte GsR einen umfassenden und lückenlosen Überblick über die relevanten Fakten und rechtlichen Verhältnisse der GbR bieten, soweit sie für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind.

Wer kann sich in das GsR eintragen lassen?

Nur Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)  können sich im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Allerdings besteht für eine GbR bisher keine Verpflichtung zur Eintragung.

Wo wird das Gesellschaftsregister geführt?

Das neue Gesellschaftsregister orientiert sich in Aufbau und Funktion an dem Handelsregister. Geführt wird das Gesellschaftsregister bei den zuständigen Amtsgerichten. In Berlin ist z.B. das Amtsgericht Charlottenburg für die Führung des Gesellschaftsregisters zuständig.

Wie kann ich mich eintragen lassen?

Die Anmeldung zur Eintragung ist über einen Notar vorzunehmen. Verfahrensrechtlich entspricht die Anmeldung zum Gesellschaftsregister der bereits bekannten Anmeldung zum Handelsregister, die beim Notar unterschrieben und von diesem elektronisch in öffentlich beglaubigter Form eingereicht wird. Die Mitwirkung des Notars bei der Anmeldung ist also erforderlich.

Welche Daten muss die Anmeldung zum Gesellschaftsregister enthalten?

Hinsichtlich der Gesellschaft müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Name der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft
  • die Anschrift (in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union)

Hinsichtlich der Gesellschafter müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist: dessen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort
  • wenn der Gesellschafter eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft ist: deren Firma oder Namen, Rechtsform, Sitz und, soweit gesetzlich vorgesehen, zuständiges Register und Registernummer

Bei der Anmeldung müssen ferner Angaben zur Vertretungsbefugnis der Gesellschafter gemacht werden und es muss versichert werden, dass die Gesellschaft nicht bereist im Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen ist.

Was ist nach der Eintragung zu beachten?

Mit der Eintragung im Gesellschaftsregister ist die Gesellschaft verpflichtet, ihren Namenszusatz in „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu ändern. Außerdem entstehen nach der Eintragung der eGbR, weitere Verpflichtungen. Siehe dazu die gesonderte Rechtsfrage: Was muss eine  Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach Eintragung in das Gesellschaftsregister beachten? Welche Folgen hat die Eintragung: Folgen der Eintragung in das Gesellschaftsregister – Was ändert sich für die eGbR im Vergleich zur GbR?

Ab wann kann sich eine GbR eintragen lassen?

Die Beantragung der Eintragung in das neue Gesellschaftsregister (GsR) ist seit dem 1. Januar 2024 möglich.

Wer darf die Daten im Gesellschaftsregister einsehen?

Das GsR ist als öffentliches Register für jeden kostenlos einsehbar, um die wesentlichen Informationen der eGbR abzurufen.

Wo finden sich die neuen Regelungen zum GsR im Gesetz?

Die Regelungen zum Gesellschaftsregister finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab § 707 BGB.

In welchen Fällen muss sich eine GbR in das Gesellschaftsregister eintragen lassen?

Zu der Frage, wann sich eine GbR in das Gesellschaftsregister eintragen lassen muss, erscheint erscheint demächst ein gesonderter Text bei uns.

source:refrago (pt)
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