Was ist das Samenspender-Register?
Um was handelt es sich beim Samenspender-Register?
Was ist das Samenspender-Register?
Das Samenspender-Register ist eine Datenbank, in der personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützen künstlichen Befruchtungen gespeichert sind. Das Register existiert seit Juli 2018 und wird vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (kurz: DIMDI) betrieben. Das Institut untersteht dem Bundesministerium für Gesundheit. Zu beachten ist, dass die Angaben zum Samenspender und der Empfängerin getrennt gespeichert sind. Es gibt insofern das Spender-Register und das Empfängerinnen-Register. Die Daten beider Register werden erst im Falle eines zulässigen Auskunftsverlangens zusammengeführt.
Das Samenspender-Register soll sämtlichen Kindern, die ab Juli 2018 im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugt wurden, Auskunft über den Samenspender und damit der Herkunft geben.
Welche Daten werden gespeichert?
Im Samenspender-Register werden folgenden Daten gespeichert:
Spenderdaten
o Name
o Geburtstag und -ort
o Staatsangehörigkeit
o Anschrift
o gegebenenfalls freiwillige Angaben, wie Aussehen, Schulbildung oder Beweggründe für Samenspende
Daten der Empfängerin
o Name
o Geburtstag und -ort
o Anschrift
o Geburtsdaten
o Geburtstermin des Kindes bzw. errechneter Geburtstermin, wenn keine weiteren Informationen vorliegen
o Anzahl der Kinder
Die Daten werden 110 Jahre lang im Samenspender-Register gespeichert.
Wer ist auskunftsberechtigt?
auskunftsberechtigt ist, wer vermutet, nach Inkrafttreten des Gesetzes durch Samenspende bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein und mindestens 16 Jahre alt ist. Ist das Kind jünger als 16 Jahre, können die gesetzlichen Vertreter, wie zum Beispiel die Eltern, die Auskunft beantragen. Der Antrag muss schriftlich unter Vorlage der Geburtsurkunde sowie einer Kopie des Personalausweises gestellt werden. Zudem wird der Samenspender von dem Auskunftsverlangen informiert, damit dieser sich auf eine eventuelle Kontaktanfrage des Kindes einstellen kann.
Wo können vor Juli 2018 geborene Kinder Auskunft verlangen?
Kinder, die vor Juli 2018 geboren wurden, können sich nicht an das Samenspender-Register wenden. Denn dieses hat keine Daten vor dieser Zeit gespeichert. Betroffene Spenderkinder können sich aber an die Samenbanken und die Einrichtungen der medizinischen Versorgung wenden, die vorhandene personenbezogene Angaben von Samenspender und Empfängerin 110 Jahre aufbewahren müssen.