Samenspende03.07.2018

Was ist das Samen­spender-Register?

Um was handelt es sich beim Samen­spender-Register?

Was ist das Samen­spender-Register?

Das Samen­spender-Register ist eine Datenbank, in der personen­bezogene Angaben von Samen­spendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützen künstlichen Befruchtungen gespeichert sind. Das Register existiert seit Juli 2018 und wird vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (kurz: DIMDI) betrieben. Das Institut untersteht dem Bundes­ministerium für Gesundheit. Zu beachten ist, dass die Angaben zum Samen­spender und der Empfängerin getrennt gespeichert sind. Es gibt insofern das Spender-Register und das Empfängerinnen-Register. Die Daten beider Register werden erst im Falle eines zulässigen Aus­kunfts­ver­langens zu­sammen­geführt.
Das Samen­spender-Register soll sämtlichen Kindern, die ab Juli 2018 im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugt wurden, Auskunft über den Samen­spender und damit der Herkunft geben.

Welche Daten werden gespeichert?

Im Samen­spender-Register werden folgenden Daten gespeichert:

  • Spender­daten

    o Name

    o Geburtstag und -ort

    o Staats­angehörigkeit

    o Anschrift

    o gegebenenfalls freiwillige Angaben, wie Aussehen, Schul­bildung oder Beweg­gründe für Samenspende

  • Daten der Empfängerin

    o Name

    o Geburtstag und -ort

    o Anschrift

    o Ge­burts­daten

    o Ge­burts­termin des Kindes bzw. errechneter Ge­burts­termin, wenn keine weiteren Informationen vorliegen

    o Anzahl der Kinder

Die Daten werden 110 Jahre lang im Samen­spender-Register gespeichert.

Wer ist aus­kunfts­berechtigt?

aus­kunfts­berechtigt ist, wer vermutet, nach Inkraft­treten des Gesetzes durch Samenspende bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein und mindestens 16 Jahre alt ist. Ist das Kind jünger als 16 Jahre, können die gesetzlichen Vertreter, wie zum Beispiel die Eltern, die Auskunft beantragen. Der Antrag muss schriftlich unter Vorlage der Geburts­urkunde sowie einer Kopie des Personalaus­weises gestellt werden. Zudem wird der Samen­spender von dem Auskunfts­verlangen informiert, damit dieser sich auf eine eventuelle Kontakt­anfrage des Kindes einstellen kann.

Wo können vor Juli 2018 geborene Kinder Auskunft verlangen?

Kinder, die vor Juli 2018 geboren wurden, können sich nicht an das Samen­spender-Register wenden. Denn dieses hat keine Daten vor dieser Zeit gespeichert. Betroffene Spender­kinder können sich aber an die Samenbanken und die Einrichtungen der medizinischen Versorgung wenden, die vorhandene personen­bezogene Angaben von Samen­spender und Empfängerin 110 Jahre aufbewahren müssen.

source:refrago/rb
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