Was ist der Europäische Haftbefehl?
Um was handelt es sich beim Europäischen Haftbefehl?
Was ist der Europäische Haftbefehl?
Der Europäische Haftbefehl dient zur besseren Durchsetzung nationaler Haftbefehle. Er dient also wie ein nationaler Haftbefehl als Grundlage für die Polizei, die gesuchte Person festzunehmen. Eingeführt wurde der Europäische Haftbefehl durch den Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl vom 13. Juni 2002 (Rahmenbeschluss), welcher am 01. Januar 2004 in Kraft trat. Er gilt als Antwort auf den Wegfall der Grenzkontrollen. Dadurch wurde es gesuchten Personen nämlich erheblich vereinfacht sich ins Ausland abzusetzen. Um dennoch eine Auslieferung zu erleichtern bzw. abzukürzen, wurde der Europäische Haftbefehl eingeführt.
Kommt es zu einer automatischen Auslieferung der gesuchten Person?
Wird eine gesuchte Person auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen, kommt es nicht automatisch zu einer Auslieferung. Vielmehr muss diese zunächst gerichtlich überprüft werden. Jedoch ist das Auslieferungsverfahren im Rahmen des Europäischen Haftbefehls im Gegensatz zur Auslieferung an nicht EU-Länder verkürzt und vereinfacht. So ist für eine Auslieferung eigentlich maßgeblich, ob die gesuchte Person einer Straftat beschuldigt wird, die im auszuliefernden Land ebenfalls besteht. Dieses Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit ist beim Europäischen Haftbefehl für bestimmte in Art. 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses geregelte Straftaten aufgehoben.