Was ist der Taschengeldparagraph?
Was ein Taschengeld ist, dürfte jedem klar sein. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff Taschengeldparagraph?
Was ist der Taschengeldparagraph?
Als Taschengeldparagraph wird die Vorschrift des § 110 BGB bezeichnet. Danach gilt ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Mit dem Begriff „Mittel“ ist regelmäßig das Taschengeld gemeint. Um die Existenz der Vorschrift zu verstehen, muss man wissen, dass ein Minderjähriger nicht ohne weiteres wirksam Verträge abschließen kann. Vielmehr bedarf es für die Wirksamkeit das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wie zum Beispiel die des § 110 BGB.
Mit welchen Mitteln muss die Leistung bewirkt werden?
Ein von einem Minderjährigen geschlossener Vertrag ist nach § 110 BGB nur dann wirksam, wenn die Leistung mit „Mitteln“ bewirkt wird. Darunter wird man zwar in der Regel das Taschengeld verstehen. Zu den „Mitteln“ können aber auch sonstige Gegenstände zählen, wie etwa Wertpapiere.
Welchen Hintergrund hat der Taschengeldparagraph?
Hintergrund der Vorschrift ist, den Minderjährigen langsam auf die Selbstständigkeit vorzubereiten. Ihm soll ein Raum geschaffen werden, in dem er sein Leben eigenverantwortlich gestalten kann. Maßgeblich kommt es aber auf die Erziehungsvorstellungen der gesetzlichen Vertreter, sprich den Eltern, an. Diese können die Mittel zweckbestimmt oder zur freien Verfügung überlassen. So bedeutet das Überlassen eines Taschengelds zum Beispiel nicht unbedingt, dass sich der Minderjährige eine Airsoftgun kaufen darf (Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 24.10.1997, Az. 51 C 3570/97).