Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Rechtsbeistand?
Wer die Begriffe Rechtsbeistand und Rechtsanwalt hört, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass es zwischen den Begriffen keine Unterschiede gibt. Doch ist dies tatsächlich der Fall oder bestehen nicht doch Unterschiede zwischen einem Rechtsbeistand und einem Rechtsanwalt?
Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Rechtsbeistand?
Bei einem Rechtsbeistand handelt es sich um eine Person, die kraft behördlicher Erlaubnis berechtigt ist, auf grundsätzlich allen Rechtsgebieten rechtsberatend tätig zu sein. Eine Vertretung vor Gericht ist jedoch unzulässig. Dazu bedarf es einer weiteren Zulassung. Der Begriff Rechtsbeistand ist inzwischen veraltet, da seit dem 1. Januar 1981 die Bezeichnung nicht mehr vergeben wird. Dennoch ist es Personen, die vor diesem Zeitpunkt die Bezeichnung verliehen bekamen, erlaubt den Titel weiter zu tragen.
Bei einem Rechtsanwalt handelt sich wiederum um eine Person, die auf allen Rechtsgebieten rechtsberatend tätig sein und auch vor Gericht auftreten darf. Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus und ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Um Rechtsanwalt zu werden, bedarf es einer besonderen Zulassung.
Interessant ist auch der Unterschied zwischen Anwalt, Fachanwalt und Rechtsanwalt der in diesem Beitrag ganz gut erklärt wird:
http://www.dr-carl-partner.de/news/anwalt-rechtsanwalt-fachanwalt-unterschiede.html
Schon mehrmals habe ich oder Bekannte versucht, einen Rechtsbeistand bei Gericht zu Hilfe zu nehmen. Das Gericht lies das nie zu.
Könnten Sie bitte nähere Angaben machen, was Ihr Rechtsanwalt dazu sagte?
Vielen Dank
da sollten Sie sich mit SGB noch einmal intensiv befassen!!
Nach diesen Erklärungen darf ich also in einer Klagesache, die ich alleine, also ohne Rechtsanwalt vor Gericht führe, keine weitere (Privat-)Person neben mir sitzen haben, die mir in dem Prozess mit beisteht, wenn diese mit keiner behördlichen Erlaubnis ausgestattet ist.
Hierzu habe ich aber andere Kenntnis erhalten von einem Rechtsanwalt.