Was ist die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers?
Der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzler steht die Richtlinienkompetenz zu. Doch um was handelt es sich dabei?
Was ist die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers?
Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers ist in Art. 65 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Nach dieser Vorschrift bestimmt er die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Als Richtlinien sind die Grundlinien der Politik gemeint.
Der Bundeskanzler ist also zuständig für die allgemeine Ausrichtung der Politik. Die Details werden dagegen von den zuständigen Bundesministern geregelt. Dies ist ebenfalls im Art. 65 GG geregelt. So leitet nach Art. 65 Satz 2 GG jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung (sog. Ressortprinzip). Dies gleichwohl innerhalb der vom Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien. Es ist dem Bundeskanzler aber grundsätzlich verwehrt, sich in einzelnen Sachfragen eines Bundesministers einzumischen.