Arzthaftung14.12.2016

Was ist ein ärztlicher Behandlungs­fehler?

Zwar erwartet jeder Patient von seinem Arzt höchste Konzentration und Perfektion bei seiner Arbeit, dennoch geschehen immer wieder Fehler. Solche ärztlichen Behandlungs­fehler können schwerwiegende Folgen für die Gesundheit des Patienten sowie erhebliche finanzielle und straf­rechtliche Folgen für den Arzt bzw. das Krankenhaus haben. Doch was versteht man unter einem Behandlungs­fehler?

Was ist ein ärztlicher Behandlungs­fehler?

Ein ärztlicher Behandlungs­fehler liegt dann vor, wenn eine nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung durch einen Arzt oder auch einen Angehörigen anderer Heilberufe vorgenommen wird (vgl. § 630a Abs. 2 BGB). Ein Behandlungs­fehler kann alle Bereiche der ärztlichen Tätigkeit betreffen. So kann der Fehler rein medizinischen Charakters sein oder sich auf organisatorische Abläufe beziehen. Auch Fehler nach­geordneter oder zu­arbeitender Personen gelten als ärztliche Behandlungs­fehler.Behandlungs­fehler lassen sich wie folgt unterteilen:

  • Diagnose­fehler
  • Therapie­fehler
  • Übernahme­verschulden
  • Organisations­fehler

Kann auch eine fehlerhafte Aufklärung einen Behandlungs­fehler darstellen?

Eine fehlerhafte, unvollständige, un­verständliche oder fehlende Aufklärung stellt an sich keinen Behandlungs­fehler dar. Klärt der Arzt jedoch den Patienten nicht pflicht­gemäß über die Risiken und Folgen einer Behandlung auf, so kann er sich dennoch schaden­ersatz­pflichtig oder sogar strafbar machen. Dass die Behandlung ordnungs­gemäß ausgeführt wurde, spielt in diesem Fall keine Rolle.

Was kann man tun, wenn man glaubt, dass der Arzt falsch behandelt hat und ein Behandlungsfehler vorliegt?

Der Arzt schuldet dem Patienten eine sorgfältige Behandlung nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, die man auch als medizinischen Standard bezeichnet. Arzthaftung und Behandlungsfehler: Was kann man tun, wenn man glaubt, dass der Arzt falsch behandelt hat und ein Behandlungsfehler vorliegt?.

Schmerzensgeldtabelle

Kommt es wegen eines Behandlungsfehlers zu körperlichen Schäden, dann können Geschägte Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Einen Überblick über die Schmerzensgeldhöhe gibt die aktuelle DAWR Schmerzensgeldtabelle.

Quelle:refrago/rb
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