Was ist ein Anderkonto?
Um was handelt es sich bei einem Anderkonto?
Was ist ein Anderkonto?
Ein Anderkonto ist eine Form des Treuhandkontos. Es wird von jemandem im eigenen Namen und eigener Verfügungsbefugnis für einen anderen geführt. Der Inhaber des Anderkontos verwaltet also das Konto für einen Dritten treuhänderisch und ist damit allein verfügungsberechtigt. Das Anderkonto wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und sogar Pfarrern benutzt. Für Schuldner des Treuhänders ist es nicht möglich, auf das Anderkonto zuzugreifen. Steuerpflichtig für das Guthaben bleibt zudem der Dritte. Der Treuhänder hat aber für eine korrekte Versteuerung des Guthabens zu sorgen (§ 34 Abs. 1 und § 35 der Abgabenordnung – AO). Verletzt er diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, haftet er für die Steuerschulden (§ 69 AO).