Was ist ein Berliner Testament?
Als verheiratetes Paar oder als eingetragene Lebenspartner hat man die Möglichkeit seinen Nachlass durch ein sogenanntes Berliner Testament zu regeln. Woher dieser Begriff stammt, ist nicht ganz klar. Um was es sich dabei aber genau handelt, soll hier geklärt werden.
Was ist ein Berliner Testament?
Durch ein Berliner Testament setzen sich Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenseitig als Erben ein. Zugleich bestimmen sie, dass nach dem Tod des letzten Partners ein Dritter, beispielsweise das gemeinsame Kind, den verbliebenen Nachlass erbt. Gesetzlich geregelt ist dies im § 2269 BGB (sog. Einheitslösung). Durch das Berliner Testament soll sichergestellt werden, dass der überlebende Partner den gesamten Nachlass des Verstorbenen erhält.
Zu beachten ist aber, dass damit nicht das Pflichtteilsrecht des Kindes ausgeschlossen wird. Dazu bedarf es vielmehr noch des Verzichts des Kindes auf den Pflichtteil. Da dieses ohnehin nach dem Tod des überlebenden Partners erben würde, wird es in aller Regel damit einverstanden sein. Wird ein solcher Verzicht nicht erklärt, erhält das Kind nach dem Tod des ersten Partners zumindest den Pflichtteil. Um nun aber zu verhindern, dass das Kind nach dem Tod des letzten Partners Erbe wird, wird im Berliner Testament eine Pflichtteilsstrafklausel eingeführt. Diese beschränkt das Erbe des Kindes nach dem Tod des überlebenden Partners auf das Pflichtteil.
Neben dieser geschilderten Gestaltungsmöglichkeit gibt es noch eine weitere. Beide Partner können nämlich sich selbst als Vorerben einsetzen und den Dritten als Nacherben (sog. Trennungslösung). In einem solchen Fall ist der überlebende Partner in der Verfügungsfreiheit über den Nachlassteil des verstorbenen Partners eingeschränkt. Es ist jedoch zu beachten, dass laut § 2269 Abs. 1 BGB im Zweifel die Einheitslösung zur Anwendung kommt.
Kann der überlebende Partner ein Berliner Testament widerrufen?
Sobald der erste Partner gestorben ist, kann der überlebende Teil das Berliner Testament nicht mehr widerrufen. Er ist daher an die darin enthaltenen Regelungen gebunden. Diese Folge ist in § 2271 BGB geregelt. Weit verbreitet ist aber die sogenannte Wiederverheiratungsklausel. Die Klausel bestimmt, dass der überlebende Partner im Fall einer Wiederheirat den Nachlass des zuerst verstorbenen Partners zum Teil oder ganz an das Kind herausgeben muss. Tritt dieser Fall ein, kann der überlebende Partner seinen Nachlass wieder vollkommen frei regeln.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema folgende Rechtsfrage: Kann ein Gemeinschaftliches Testament widerrufen werden?
Ich vermisse den steuerlichen Aspekt des Überlebenden ??