Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Wer zur Finanzierung eines Grundstückskaufs ein Darlehen aufgenommen hat, kann mit dem Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung in Berührung kommen. Doch um was handelt es sich dabei?
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um den Geldbetrag der fällig wird, wenn ein Festzinsdarlehen vorzeitig gekündigt wird. Bei einem Festzinsdarlehen verpflichtet sich die Bank, die Zinsen über den vereinbarten Zeitraum selbst dann unverändert zu halten, wenn sich die aktuelle Zinssituation verändert hat (sogenannte Zinsfestschreibungszeit). Diese Vertragsgestaltung wird in der Regel im Rahmen der Immobilienfinanzierung verwendet. Ein Festzinsdarlehen kann grundsätzlich nicht ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit gekündigt werden (§ 490 Abs. 2 BGB). Ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Darlehens hat der Bundesgerichtshof etwa dann angenommen, wenn die Immobilie weiterverkauft werden soll oder der Wunsch zur Erweiterung des Darlehens von der Bank abgelehnt wird. Durch die vorzeitige Kündigung kann die Bank jedoch einen Schaden erleiden, der gemäß § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB durch die Vorfälligkeitsentschädigung aufgefangen werden soll. Der Schaden kann darin liegen, dass der vertraglich vereinbarte Zinssatz über dem aktuellen Satz für ein Ersatzgeschäft liegt. In diesem Fall erleidet die Bank einen Zinsschaden.
Ist eine vorzeitige Kündigung eines Festzinsdarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich?
Ein Festzinsdarlehen kann gemäß § 489 Abs. 1 BGB dann vorzeitig gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird, wenn:
die Zinsfestschreibungszeit endet und kein neuer Zinssatz festgeschrieben wird
nach dem vollständigen Empfang des Darlehens, wenn zehn Jahre vergangen sind
Darüber hinaus ist es möglich vertraglich ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu vereinbaren. Zudem ermöglicht eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Ausübung des Widerrufsrechts auch nach Ablauf der Frist und damit der Lösung vom Festzinsdarlehen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Man spricht dann vom sogenannten Widerrufsjoker. Lesen Sie dazu folgende Rechtsfrage: Was versteht ein Anwalt unter dem Darlehenswiderruf mit dem Widerrufsjoker?
Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Festzinsdarlehen durch die Bank an?
Kündigt die Bank das Festzinsdarlehen beispielsweise aufgrund eines Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig, kann sie nicht die Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB geltend machen. Jedoch kann der Bank aufgrund ihrer Kündigung ein Schaden entstehen, der der Vorfälligkeitsentschädigung entspricht und als Schadenersatz geltend gemacht werden kann.