Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Um was handelt es sich bei einer Wohngebäudeversicherung?
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Durch eine Wohngebäudeversicherung wird ein bestimmtes Gebäude vor von im Versicherungsvertrag geregelten elementaren Gefahren geschützt. Es handelt sich somit um eine Sachversicherung. Wichtig ist, dass das versicherte Gebäude zu mindestens 50 % zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Nutzung des Gebäudes zu gewerblichen Zwecken ist daher grundsätzlich zulässig. Bei den elementaren Gefahren, die versichert sein können, handelt es sich um Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Viele Versicherungen bieten zudem einen weiteren Schutz etwa vor Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen oder Erdrutsche an. Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch Folgeschäden. Dringt zum Beispiel Regenwasser aufgrund eines durch einen Sturm abgedeckten Dachs ins Gebäude und durchnässt Wände und Decken, so greift die Wohngebäudeversicherung.
Welche Gefahren versichert die Wohngebäudeversicherung?
Typischerweise versichert die Wohngebäudeversicherung Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm ab. Der Versicherungsvertrag kann alle drei Elementare umfassen oder nur einzelne.
Von der Feuerversicherung sind beispielhaft folgende Schäden umfasst:
Schäden durch Brand, Blitz oder Blitzschlag
Schäden durch Detonation, Explosion oder Verpuffung (auch durch „Blindgänger“ aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg)
Implosionsschäden
Schäden durch Überschalldruckwellen
Sengschäden
Nutzfeuerschäden, zum Beispiel durch einen Kaminbrand
Schäden durch Löschen, Ruß und Rauch in Folge eines Brands
Schäden durch Aufprall oder Absturz eines Flugzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
Von der Leitungswasserversicherung sind beispielhaft folgende Schäden umfasst:
Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, etwa aus Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Heizkörpern und Heizungsrohren, Wasch- und Spülmaschinen, Aquarien, Wasserbetten
Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Öl, Sole, Kühl- oder Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen-, Geothermie-, Solarheizungsanlagen
Rohrbruch an Wasserleitungen und Heizungsrohren
Frostschäden
Bruchschäden an Armaturen
Schäden durch Wasser aus innenliegenden Regenfallrohren
Schäden durch Wasser aus auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Zisternen, Brunnen oder Regenwassersammeltanks sowie Bruchschäden an den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Rohren dieser Wassersammelstellen
Frost- und sonstige Bruchschäden an innenliegenden Gasleitungen und Regenfallrohren
Von der Sturmversicherung sind beispielhaft folgende Schäden umfasst:
Sturmschäden ab Windstärke 8
Hagelschäden
Folgen von Sturm- und Hagelschäden, zum Beispiel durch eindringenden Regen, Schnee oder Hagel
Welche Sachen sind von der Wohngebäudeversicherung umfasst?
Wie bereits oben erwähnt, wird durch eine Wohngebäudeversicherung ein bestimmtes Gebäude versichert. Umfasst ist aber auch in der Regel Gebäudezubehör, wie etwa die Klingelanlage, Briefkästen, Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen. Maßgeblich kommt es aber auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an. So können etwa auch Wasser- und Abwasserrohre außerhalb des Grundstücks mitversichert sein. Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind auf jeden Fall die vom Mieter in die Wohnung oder das Gebäude eingebrachten Sachen.
Ist die Wohngebäudeversicherung eine Pflichtversicherung?
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um keine Pflichtversicherung. Sie kann daher freiwillig abgeschlossen werden.
Der oben stehende Text: Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Sollte jeder Eigentümer zu Hause griffbereit haben und kennen. Für den Fall eines Falles!
Problemstellung:Die Heizung in einem Mehrfamilienhaus von
11 Mietern und 2 Wohnungseigentümern.
Die Wohnung des Mieters im Erdgeschoß, 88qm, mit drei Außenwänden und ungedämmter Kellerdecke hat hohe Heiz-
kosten. Es existiert nur eine Heizungsanlage für ca.1000qm
beheizbare Wohnfläche. Die Bitte , die Kellerdecke zu dämmen,
wurde lt. Hausverwaltung einstimmig abgelehnt. Welche Kosten hat der Mieter im EG nach Anschaffung einer Infrarot-
heizung laut Jahres- Nebenkosten zu zahlen wenn er die
Konvektionsheizung nicht mehr nutzt?