Erbschaft09.03.2018

Was sind Nach­lass­verbindlichkeiten?

Im Erbrecht taucht der Begriff der Nachlass­verbindlichkeit auf. Doch um was handelt es sich dabei?

Was sind Nach­lass­verbindlichkeiten?

Nach­lass­verbindlichkeiten sind solche Verpflichtungen, für die der Erbe haftet (§ 1967 Abs. 1 BGB). Dazu zählen außer den vom Erblasser her­rührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflicht­teils­rechten, Ver­mächtnissen und Auflagen (§ 1967 Abs. 2 BGB). Zu den Nach­lass­verbindlichkeiten gehören:

  • Erblasser­schulden

    Dabei handelt es sich um Schulden, die der Erblasser noch zu Lebzeiten eingegangen ist bzw. die noch zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind (§ 1967 Abs. 2 Fall 1 BGB).

  • Erbfall­schulden

    Dies sind solche Schulden, die den Erben als solchen treffen und aus Anlass des Erbfalls entstehen. Dazu zählen insbesondere Verbindlichkeiten aus Pflicht­teils­rechten, Ver­mächtnissen und testamentarischen Auflagen (§ 1967 Abs. 2 Fall 2 BGB).

  • Nachlass­erben­schulden

    Solche Schulden liegen vor, wenn der Erbe zum Zwecke der Verwaltung des Nachlasses Verbindlichkeiten eingegangen ist.

  • der Voraus

    Ist der überlebende Ehegatte Miterbe, so steht ihm grund­sätzlich neben dem Erbteil die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände und die Hochzeits­geschenke als Voraus nach § 1932 BGB zu.

  • die Beerdigungs­kosten

    Der Erbe muss die Kosten der Beerdigung des Erblassers nach § 1968 BGB tragen.

  • der Dreißigste

    Der Erbe hat nach § 1969 Abs. 1 BGB Familien­angehörigen des Erblassers, die zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehören und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang, wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung und der Haushalts­gegenstände zu gestatten. Der Erblasser kann dies aber durch eine letztwillige Verfügung anderweitig regeln.

  • Zugewinn­ausgleichs­ansprüche des überlebenden Ehegatten oder Lebens­partners

  • Kosten der Testaments­voll­streckung

  • Kosten der Testaments­eröffnung

Kann der Erbe seine Haftung ausschließen oder beschränken?

Lesen Sie zu diesem Thema folgende Rechtsfrage: Haftet ein Erbe für die Schulden des Erblassers?

Quelle:refrago/rb
#2055 (1012)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert