Anlegerschutz21.03.2016

Was versteht man unter Prospekt­haftung?

Was ist unter dem Begriff der Prospekt­haftung zu verstehen?

Was versteht man unter Prospekt­haftung?

Die Prospekt­haftung ist eine Form des Anleger­schutzes. Der Käufer eines Wertpapiers soll vor unrichtigen oder irre­führenden Angaben in einem Prospekt geschützt werden. Das Prospekt dient dazu dem Anleger mögliche Risiken der Kapital­anlage zu offenbaren und stellt damit eine wichtige Informations­quelle dar. Das Prospekt muss daher vollständig und wahrheits­gemäß informieren. Ist das Prospekt unrichtig oder irre­führend, kann dem Käufer ein Schaden entstehen. Diesen kann er entsprechend der Prospekt­haftung ersetzt verlangen. Man unter­scheidet dabei zwischen der Prospekt­haftung im engeren Sinne und der Prospekt­haftung im weiteren Sinne.

  • Prospekt­haftung im engeren Sinne

    Bei der Prospekt­haftung im engeren Sinne, auch eigentliche Prospekt­haftung genannt, haften die Prospekt­verantwortlichen für unrichtige oder irre­führende Angaben im Prospekt. Ein vertraglicher Schadenersatz­anspruch scheidet in diesem Fall regelmäßig aus, da es zwischen dem Käufer und dem Prospekt­verantwortlichen zu keinen Vertrags­verhandlungen oder sogar vertraglichen Beziehungen kommt.

  • Prospekt­haftung im weiteren Sinne

    Die Prospekt­haftung im weiteren Sinne, auch un­eigentliche Prospekt­haftung genannt, knüpft demgegenüber an einer Aufklärungs­pflicht­verletzung an. Der Anlage­berater oder -vermittler des Käufers haftet für unrichtige oder unter­lassende Aufklärung. Es handelt sich um einen vertraglichen bzw. vor­vertraglichen Schadenersatz­anspruch.

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