Weihnachts­freude19.12.2018

Weihnachts­dekoration und Weihnachts­düfte im Treppenhaus: Darf man als Mieter oder Wohnungs­eigentümer Treppenhaus und Hausflur weihnachtlich schmücken?

Viele Menschen schmücken in der Vor­weihnachts­zeit gern ihre Wohnung. Einige machen dabei auch vor dem Treppenhaus nicht halt. Doch wie sieht es hier rechtlich aus? Darf man auch den Hausflur weihnachtlich schmücken und somit andere in Weihnachts­stimmung versetzen?

Das Treppenhaus und der Hausflur sind sogenannte Gemein­schafts­flächen. Diese dürfen Mieter und Wohnungseigentümer nutzen. Eine Grenze ist dann erreicht, wenn andere Mieter oder Wohnungs­eigentümer belästigt oder gefährdet werden. Auch darf der Weihnachts­schmuck zu keiner Vermüllung der Gemein­schafts­flächen führen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2006, Az. V ZR 46/06).

Adventskranz an der Wohnungs­eingangs­tür ist erlaubt

So darf zum Beispiel der Eigentümer einer Eigentums­wohnung einen Adventsk­ranz an der Außenseite der Wohnungs­eingangs­tür anbringen. Die anderen Mieter oder Wohnungs­eigentümer in dem Haus müssen dies tolerieren. Auch wenn sicher viel für eine einheitliche Gestaltung des Treppen­hauses spricht, stellt es keine besondere Beeinträchtigung der anderen Wohnungs­eigentümer dar, wenn während der Advent- und Weihnachts­zeit oder auch während der Osterwoche Kranz­schmuck an der Außenseite einer Wohnungs­eingangs­tür angebracht werden (vgl. Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.1989, Az. 25 T 500/89).

Keine zu üppige Weihnachts­dekoration

Die Weihnachts­dekoration darf aber nicht zu umfangreich ausfallen. Wenn allzu üppige Deko­rationen im ganzen Treppenhaus die übrigen Mieter stören, können sie verlangen, diese zu entfernen (Amtsgericht Münster, Urteil vom 31.07.2008, Az. 38 C 1858/08).

Keine Weihnachts­düfte verteilen

Mieter und Wohnungs­eigentümer sollten aber von Düften im Treppenhaus oder im Hausflur Abstand nehmen. Düfte sind nicht jedermanns Sache und können sehr belästigend wirken. Versprüht ein Wohnungs­eigentümer eigenmächtig Geruchs­stoffe (Parfum) im zum Gemeinschafts­eigentum gehörenden Treppenhaus, so liegt hierin eine be­stimmungs­widrige Nutzung des Gemein­schafts­eigentums (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2003, Az. I-3 Wx 98/03).

Quelle:refrago/rb
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