Welche Änderungen gibt es in der Buchhaltung 2017?Digitalisierung der Einkommensteuererklärung und weitere Änderungen zum Jahreswechsel
Mit dem Jahreswechsel kommen einige Änderungen auf alle Steuerpflichtigen zu. Die Steuerverwaltung wird weiter digitalisiert und die vollautomationsgestützte Veranlagung eingeführt. Wir stellen die Neuerungen in der Buchhaltung 2017 vor.
Mit der vollautomationsgestützten Veranlagung sollen ab 2017 Steuerbescheide weitgehend digital bearbeitet werden, so dass die Steuerfestsetzung, Anrechnung von Abzugsbeträgen, die Festsetzung von Vorauszahlungen und Zinsen automatisiert und ohne individuelle Bearbeitung durch einen Sachbearbeiter erfolgen kann. Grundlage dafür sind die Angaben der Steuerpflichtigen. Die Fertigung der Einkommensteuererklärung wird durch den weiteren Ausbau der vorausgefüllten Steuererklärung erleichtert.
Elektronische Steuererklärung ELSTER
Die elektronische Steuererklärung ELSTER soll in den Finanzämtern weitgehend automatisiert bearbeitet werden, sofern keine von den vorausgefüllten Standardangaben abweichenden Erklärungen abgegeben werden. Dazu kann ein „qualifiziertes Freitextfeld“ auf der Steuererklärung ausgefüllt werden. Angaben im Freitextfeld werden, soweit sie eine individuelle Bearbeitung erfordern, von einem Sachbearbeiter geprüft.
Belegvorhaltepflicht statt Belegvorlagepflicht
Neben der Steuererklärung können Belege und Widersprüche gegen den Steuerbescheid elektronisch eingereicht werden. Ab 2017 brauchen Steuerpflichtige ihre gesammelten Belege nur noch auf konkrete Aufforderung durch das Finanzamt einreichen. Gleiches gilt für Spendenquittungen. Die Original-Belege müssen aber aufbewahrt werden, so dass sie dem Finanzamt auf Anforderung vorgelegt werden können. Die bisherige Belegvorlagepflicht wird somit zur Belegvorhaltepflicht.
Zustellung der Verwaltungsakte per elektronischem Datenabruf
Steuerverwaltungsakte wie Steuerbescheide, Einspruchsbescheide und Prüfungsanordnungen werden ab 2017 bei Einwilligung des jeweiligen Steuerpflichtigen zum elektronischen Datenabruf bereitgehalten. Die elektronische Bekanntgabe gilt dann drei Tage nach Versendung der elektronischen Benachrichtigung durch das Finanzamt als bekanntgegeben. Steuerpflichtige, die ihre Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilen, müssen also regelmäßig ihren elektronischen Posteingang prüfen, da mit der Bekanntgabe wichtige Rechtsfolgen wie der Beginn der Widerrufsfrist verknüpft sind.
Ab dem 1. Januar 2017 soll die Finanzverwaltung beschleunigt werden. Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sollen innerhalb von sechs Monaten beschieden werden. Ist dies nicht möglich, soll das Finanzamt die Gründe dafür mitteilen.
Neue Abgabefristen für Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuererklärung kann künftig bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden – statt wie bisher bis spätestens 31. Mai. Dies betrifft Einkommensteuererklärungen ab dem Steuerjahr 2016. Wer sich seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat künftig 14 statt der bisherigen 12 Monate lang Zeit für die Abgabe der Steuererklärung – also bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
Bei der Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2017: Welcher steuerliche Grundfreibetrag gilt ab dem 1.1.2017?.
Höherer Zuschlag für verspätete Steuererklärung
Während auf der einen Seite die Fristen für die Einkommensteuererklärung um zwei Monate verlängert werden, erhöhen sich auf der anderen Seite die Strafen für eine verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärung. So soll künftig für jeden Monat, den die Steuererklärung dem Finanzamt zu spät zugeht, automatisch ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer erhoben werden. Der Mindestzuschlag beträgt 25 Euro.
Wer bei der Buchhaltung auf Nummer sicher gehen will, sollte ein Buchhaltungsprogramm nutzen. Wir empfehlen die Buchhalter-Reihe der Firma Lexware.
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