Welche juristische Hilfe gibt es für Mobbingopfer am Arbeitsplatz?
Mobbing am Arbeitsplatz kann sich für die betroffenen Mitarbeiter zu einer echten Lebenskrise entwickeln. Neben ernstzunehmenden seelischen Belastungen wirkt sich Mobbing in aller Regel gravierend auf das Arbeitsverhältnis aus. Das Betriebsklima wird nachhaltig beschädigt und gemobbte Mitarbeiter können jede Lust und Motivation verlieren – ganz zu schweigen von den negativen Auswirkungen für den Unternehmenserfolg, wenn sich Mitarbeiter untereinander sabotieren, statt sich zu helfen.
Was betroffene Arbeitnehmer, die unter Mobbing leiden, oftmals vergessen, ist, dass sie Mobbing nicht schutzlos ausgeliefert sind. Ganz im Gegenteil: Mobbingopfer haben Anspruch auf Schutz durch den Arbeitgeber und können dies auch juristisch durchsetzen. Dazu können Mobbingopfer möglichst frühzeitig Rat bei einem auf juristische Hilfe bei Mobbing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.
Was ist Mobbing?
Ein Problem beim Umgang mit Mobbing ist, dass der Begriff nicht klar umrissen ist. Es gibt keine gesetzliche Definition. Jedoch herrscht Einigkeit darüber, dass es um die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des betroffenen Mitarbeiters durch systematische Handlungen geht. In den Worten des Landgerichts Erfurt liegt Mobbing vor, „wenn systematische Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierungen die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers nachhaltig beeinträchtigen“. Die Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters, die beispielsweise in abschätzigen Bemerkungen, Beleidigungen, Schikanen oder Diskriminierungen am Arbeitsplatz bestehen können, müssen also System haben. Einzelne Handlungen reichen nicht für den Vorwurf des Mobbing aus.
Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte
Mobbing kann viele Formen annehmen. So kann der gemobbte Mitarbeiter beispielsweise konsequent durch seine Kollegen ignoriert werden. Ihm kann das Wort abgeschnitten oder auf Wortbeiträge nicht oder abschätzig reagiert werden. Oft wird die Zusammenarbeit verweigert oder erschwert, Informationen werden zurückgehalten und Arbeitsergebnisse schlechtgemacht. Mobbende Vorgesetzte haben ebenfalls weitreichende Möglichkeiten des Mobbing: Sie können den Mitarbeiter von seinem gewohnten Arbeitsplatz versetzen, ihn mit unbeliebten und undankbaren Arbeiten beauftragen oder mit Arbeiten, die nicht seiner Qualifikation entsprechen. Wer nur noch mit unterfordernden Arbeiten oder Projekten, die von vornherein wenig Aussicht auf Erfolg haben, betraut wird, wird nicht nur noch wenig Motivation zur Arbeit verspüren, sondern auf längere Sicht auch Gefahr laufen, in einer beruflichen Sackgasse ohne Perspektive auf weitere Entwicklung und Karriere zu landen.
Mobbing lässt sich nicht aussitzen
Da Mobbing zu schweren psychischen Problemen sowie beruflichen Schwierigkeiten führen kann und meist nicht von selbst wieder aufhört, sondern sich Mobbingstrukturen meist mit der Zeit sogar verstärken und festigen, ist betroffenen Mobbingopfern dringend zu raten, sich so schnell wie möglich zur Wehr zu setzen und kompetenten Rat einzuholen. Denn Aussitzen lässt sich Mobbing meist nicht.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Dabei ist zunächst der Arbeitgeber einzubeziehen und über das Problem zu informieren. Denn der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer gegenüber eine Fürsorgepflicht (vgl. www.mws-arbeitsrecht.de/anwalt-mobbing), die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt und auch einklagbar ist. Der Arbeitgeber muss seinen Betrieb so organisieren, dass seine Mitarbeiter ihre Arbeit im Betrieb sicher ausführen können und vor Verletzungen der Gesundheit genauso wie ihrer Persönlichkeitsrechte geschützt sind.
Arbeitgeber muss eingreifen und Mitarbeiter schützen
Arbeitnehmer können zwar keine konkreten Maßnahmen des Arbeitgebers einklagen. So können sie beispielsweise nicht die Kündigung des mobbenden Kollegen fordern, wenn auch eine Abmahnung oder Versetzung ein ausreichendes Mittel ist, das Mobbingproblem in den Griff zu bekommen. Welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, liegt im Ermessen des Arbeitnehmers. Er ist nur zu solchen Maßnahmen verpflichtet, die ihm zumutbar sind.
Wenn es in dem Betrieb einen Betriebsrat gibt, sollte auch dieser eingeschaltet werden. Gewerkschaftsmitgliedern ist zu raten, sich zusätzlich an die Gewerkschaft zu wenden.
Hilfe beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Neben den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, auf die Arbeitnehmer einen Anspruch haben, kann bei Mobbing auch ein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld (vgl. Beispiele in der DAWR Schmerzensgeldtabelle) in Betracht kommen. Ein solcher finanzieller Anspruch kann gegen den Arbeitgeber bestehen, wenn dieser seine Fürsorgepflichten schuldhaft verletzt hat oder die Mobbinghandlungen von ihm selbst ausgehen. Dabei ist aber zu beachten, dass Arbeitgeber in den seltensten Fällen freiwillig Schadenersatz und Schmerzensgeld zu zahlen bereit sind. Arbeitnehmer, die diese Ansprüche durchsetzen wollen, müssen dann den Weg des gerichtlichen Klageverfahrens gehen, was in den meisten Fällen zur endgültigen Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses führt.
Gibt es bei Mobbingklagen Ausschlussfristen?
Ausschlussfristen beginnen bei Mobbing erst bei den letzten, im systematischen Zusammenhang stehenden Verletzungshandlungen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2007, Az. 8 AZR 709/06).
Was muss man als Mobbing-Opfer nachweisen?
Vor Gericht steht der gemobbte Arbeitnehmer in der vollen Beweispflicht. So muss er unter anderem genau nachweisen, welche konkreten Handlungen von welchen Personen begangen wurden. Er muss nachweisen, dass es dabei nicht nur um einzelne Handlungen geht, sondern diese in einem systematischen Zusammenhang des Mobbing stehen, und dass die Handlungen zu konkreten Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte oder seiner Gesundheit geführt haben.
In jedem Fall können Mobbingopfer zu jedem Zeitpunkt (und möglichst frühzeitig) einen @DAWRsearch=arbeitsrecht[Rechtsanwalt für Arbeitsrecht][Rechtsanwalt für Arbeitsrecht]@ einschalten. Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt können geeignete Lösungsstrategien erarbeitet werden. Diese können auf die „Rettung“ des Arbeitsverhältnisses ausgerichtet sein – d.h. darauf, dass der Arbeitgeber aktiv eingreift und entsprechend seiner Fürsorgepflicht geeignete Maßnahme gegen das Mobbing ergreift – bis hin zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung, Versetzung, Kündigung gegenüber den Tätern. Zugleich können Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geklärt werden. Eine deutschlandweite Liste mit Rechtsanwälten, die Mobbingopfern helfen, hat das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) veröffentlicht.
Mir war nicht bekannt, dass man als Mobbingopfer einen Schutz durch den Arbeitgeber hat und dies auch juristisch durchsetzen kann. Ich werde auf der Arbeit von meinen Arbeitskollegen ebenfalls gemobbt und ich möchte definitiv dagegen vorgehen. Am besten werde ich dafür einen erfahrenen Rechtsberater engagieren.