Welchen Personen kann eine elektronische Fußfessel angelegt werden?
Eine elektronische Fußfessel dient zur Aufenthaltsüberwachung einer Person. Sie befindet sich an einem der beiden Fußgelenke der zu überwachenden Person und dient in der Regel dazu, sicherzustellen, dass die Person einen bestimmten Ort nicht verlässt oder aufsucht. Doch welchen Personen kann ein solches Überwachungsgerät angelegt werden?
Welchen Personen kann eine elektronische Fußfessel angelegt werden?
In Deutschland kann zurzeit nur verurteilten Straftätern unter bestimmten Voraussetzungen eine elektronische Fußfessel angelegt werden. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von Elektronischer Aufenthaltsüberwachung. Geregelt ist diese in § 68e Abs. 1 Nr. 12 StGB. Danach kann einem Straftäter für die Dauer der Führungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit von einem Gericht auferlegt werden, die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen und deren Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Die gerichtliche Weisung ist aber nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig:
Eintritt der Führungsaufsicht auf Grund der vollständigen Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren oder auf Grund einer erledigten Maßregel (Bsp.: Sicherungsverwahrung)
Freiheitsstrafe oder Unterbringung aufgrund einer oder mehrerer begangener Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 3 StGB (Bsp.: sexueller Missbrauch von Kindern, gefährliche Körperverletzung)
Gefahr weiterer Straftaten der in § 66 Abs. 3 StGB genannten Art
Notwendigkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zur Abwendung der Gefahr weiterer Straftaten der in § 66 Abs. 3 StGB genannten Art
Zu beachten ist, dass sämtliche Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen.
Kann auch gegenüber terroristischen Gefährdern das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet werden?
Gegenüber Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie einen terroristischen Anschlag begehen können, kann das Tragen einer elektronischen Fußfessel zurzeit nicht angeordnet werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist aber in Planung.