Wer haftet für Schäden durch eine Katze?
Richtet eine Katze einen Schaden an, stellt sich die Frage, wer eigentlich dafür haftet.
Wer haftet für Schäden durch eine Katze?
Für den Schaden durch eine Katze haftet grundsätzlich der Halter des Tieres. Da es sich bei einer Katze in der Regel um ein Haustier und somit um ein Luxustier handelt, besteht die Haftung regelmäßig nach § 833 Satz 1 BGB. Danach haftet der Halter einer Katze immer dann, wenn durch das Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Zu beachten ist, dass es dabei nicht auf ein Verschulden des Katzenhalters ankommt. Man spricht in einem solchen Fall von einer Gefährdungshaftung. Die Tierhalterhaftung greift daher auch dann, wenn dem Katzenhalter kein Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen ist. § 833 BGB erfasst die mit der Tierhaltung verbundenen außergewöhnlichen Gefahren. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs soll die Vorschrift vor der Unberechenbarkeit des Verhaltens eines Tiers und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung schützen. Der Tierhalter muss demnach für alle von dem Tier verursachten Schäden einstehen, die infolge der tierischen Unberechenbarkeit entstehen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.07.1976, Az. VI ZR 177/75). Somit kommt es maßgeblich darauf an, ob sich die spezifische Tiergefahr verwirklicht hat.
Hier eine Übersicht über Entscheidungen rund um das Thema „Haftung für Katzenschäden“:
Katze beißt Hotelgast beim Versuch die Katze aus dem Hotelzimmer zu entfernen (Landgericht Bielefeld, Urteil vom 21.03.2012, Az. 21 S 38/11)
Kratzspuren einer Katze am Handlauf eines Treppengeländers eines Mietshauses (Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 04.03.2010, Az. 9 C 308/09)