Rundfunkbeitrag17.01.2013

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Firmen, Unternehmen und Gewerbetreibende?

In den Medien beklagen sich einige Unternehmen über die Höhe des Rundfunkbeitrags. Doch wie hoch ist der Rundfunkbeitrag eigentlich für Unternehmen? Und wie wird der Rundfunkbeitrag berechnet?

Die Höhe des Beitrags von Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbänden wird bestimmt durch die Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

Für Betriebsstätten gilt folgende Beitragsstaffel:

StaffelBeschäftigte pro BetriebsstätteAnzahl der BeiträgeBeitragshöhe pro Monat
10 bis 81/35,99 EUR
29 bis 19117,98 EUR
320 bis 49235,96 EUR
450 bis 249589,90 EUR
5250 bis 49910179,80 EUR
6500 bis 99920359,60 EUR
71.000 bis 4.99940719,20 EUR
85.000 bis 9.999801.438,40 EUR
910.000 bis 19.9991202.157,60 EUR
10ab 20.0001803.236,40 EUR

Wer gilt als Beschäftigter?

Als Beschäftigte gelten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Mitgerechnet werden alle Voll- und Teilzeitbeschäftigte, nicht aber Inhaberin oder Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Leiharbeiter sind dem Unternehmen zuzuordnen, das das Personal verleiht.

1 Auto ist pro Betriebsstätte frei

Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Für jedes weitere fällt ein Drittelbeitrag von 5,99 Euro monatlich an.

Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen

Für Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen muss ein Beitrag von 5,99 Euro monatlich gezahlt werden. Das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung pro Betriebsstätte ist beitragsfrei.

Klagen gegen den Rundfunkbeitrag

Für einige Unternehmen wird der neue Rundfunkbeitrag sehr viel teuer als die alte Rundfunkgebühr. So rechnet die Drogeriekette Rossmann nunmehr mit Kosten von über 200.000,- Euro statt zuvor nur rund 40.000,- Euro. Daher hat die Rossmann GmbH gegen den Rundfunkbeitrag eine Klage eingereicht ({Gericht}, Az. {AZ}). Einen Überblick über die Klagen gegen den Rundunkbeitrag finden Sie hier: Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?

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Ein Gedanke zu „Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Firmen, Unternehmen und Gewerbetreibende?

  • 24. Juli 2016 um 16:49 Uhr
    Permalink

    Die o.g. Staffeln sind gut verständlich. Kommt es denn nicht auch darauf an, ob das Unternehmen überhaupt Geräte hat, die die Öffentlich rechtlichen überhaupt empfangen können? Was ist, wenn dem Unternehmen kein derartiges Gerät gehört (kein TV, kein Radio, kein Computer, kein Smartphone ….)?

    Antwort

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