Wie läuft eine Ehescheidung ab?
Eine Ehe wird heutzutage nicht nur durch den Tod beendet. Vielmehr endet eine Ehe auch oft durch eine Scheidung. Die Gründe dafür können vielfältig sein. So können sich die Eheleute einfach auseinandergelebt haben. Es gibt auch drastischere Gründe für eine Ehescheidung, wie zum Beispiel das Fremdgehen eines Ehepartners oder körperliche Gewalt gegen einen Ehegatten. Doch wie läuft eine Scheidung ab? Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung vorliegen?
Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
Eine Ehe darf in Deutschland nur ein Richter scheiden (§ 1564 BGB). Es ist daher ein entsprechender Antrag beim zuständigen Familiengericht bzw. Amtsgericht erforderlich. Dieser Scheidungsantrag kann entweder von einem oder von beiden Eheleuten gestellt werden. Zu beachten ist, dass im Scheidungsverfahren Anwaltszwang herrscht (§ 114 Abs. 1 FamG). Es genügt aber, wenn nur der Antragsteller anwaltlich vertreten wird und der andere Ehegatte dem Antrag auf Scheidung zustimmt (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). In diesem Fall spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung.
Lesen Sie dazu mehr hier: Was ist eine einvernehmliche Scheidung und was bringt sie?
Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung vorliegen?
Eine Ehe kann nur dann geschieden werden wenn sie gescheitert ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (§ 1565 Abs. 1 BGB). Die Ehe muss also als zerrüttet gelten. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn einer der Ehegatten bereits einen anderen Partner hat oder es zu Gewalttätigkeiten gekommen ist. Zudem ist folgendes zu beachten:
Trennung der Eheleute seit weniger als einem Jahr
Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so genügt allein das Scheitern der Ehe nicht. Es muss vielmehr noch hinzukommen, dass die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Die Gerichte stellen an das Vorliegen der unzumutbaren Härte strenge Anforderungen. Nicht ausreichend sind daher ehetypische Schwierigkeiten. Auch ein Ehebruch stellt nicht zwingend einen Härtegrund dar. Es kommt vielmehr auf die Begleitumstände an.
Lesen Sie zu diesem Thema mehr hier: Ist eine Scheidung auch ohne Einhaltung des Trennungsjahrs möglich?
Trennung der Eheleute seit einem Jahr
Besteht die Trennung erst seit einem Jahr, so wird unwiderlegbar das Scheitern der Ehe vermutet, wenn die Ehescheidung von beiden Eheleuten beantragt wird oder der eine Ehegatte dem Antrag zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB).
Trennung der Eheleute seit drei Jahren
Leben die Ehegatten bereits seit drei Jahren getrennt, so genügt bereits dies, um vom Scheitern der Ehe unwiderlegbar auszugehen (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Wann leben die Eheleute voneinander getrennt?
Wann ein Getrenntleben der Ehegatten vorliegt, regelt § 1567 BGB. Danach ist von einer Trennung auszugehen, wenn zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Dabei ist es unschädlich, dass beide Eheleute noch in einer Wohnung leben, solange der Haushalt nicht gemeinsam geführt wird und zwischen den Ehegatten keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen. Für die Trennungszeit spielt es ebenfalls keine Rolle, wenn die Ehegatten als Versöhnungsversuch kurzzeitig wieder zusammenleben (§ 1567 Abs. 2 BGB). Das Oberlandesgricht Saarbrücken hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 die kurze Zeit als ein Zeitraum von maximal 3 Monaten angesehen. Die Entscheidung bezog sich jedoch nur auf die einjährige Trennungszeit (Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 14.09.2009, Az. 6 WF 98/09).
Folgende Rechtsfragen könnten Sie auch interessieren:
- Können Eheleute bei einer einvernehmlichen Scheidung durch die Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts Kosten sparen?
- Kosten einer Scheidung: Was kostet eine Ehescheidung an Anwaltskosten und Gerichtskosten?
Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite scheidung.services.