Spritreserven04.03.2016

Wie viel Benzin darf man zu Hause lagern oder im Auto als Reserve mitnehmen?

Wenn die Benzin­preise besonders niedrig sind, lohnt es sich gleich mehrere Liter als Reserve abzuzapfen. Doch wohin mit den Behältern? Ist es zulässig gefüllte Benzin­kanister in der Mietwohnung, im Keller oder der Garage zu lagern? Kann Benzin im Fahrzeug als Reserve mitgeführt werden?

Wie viel Benzin darf man zu Hause lagern oder im Auto als Reserve mitnehmen?

  • Mietwohnung und Keller

    Die Lagerung von Benzin in der Mietwohnung oder dem Keller sollte bis auf eine gering­fügige Menge unterlassen werden. Denn angesichts der erheblichen Brandgefahr kann ein solches Verhalten als vertrags­widriger Gebrauch der Mietsache angesehen werden. Zudem können sich andere Mieter durch ent­weichende giftige Dämpfe gestört fühlen. Ferner steht in der Regel der Umwelt­schutz einer Lagerung jedenfalls im Keller entgegen. Denn in den meisten Fällen ist der Kellerboden nicht abgedichtet, so dass etwaiges aus­getretenes Benzin in den Boden eindringen und somit das Grundwasser kontaminieren kann.

  • Fahrzeug

    Im Fahrzeug dürfen bis zu 60 Liter mitgenommen werden. Es ist jedoch auf eine sichere Lagerung zu achten. Gerade bei hohen Temperaturen ist ein Entweichen von leicht entzünd­baren Dämpfen zu befürchten.

  • Garagen

    In Mittel- und Groß­garagen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraft­fahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Klein­garagen dürfen bis zu 200 l Diesel­kraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht ver­schlossenen, bruch­sicheren Behältern aufbewahrt werden. Geregelt ist dies in § 18 Abs. 4 der Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen vom 10. September 1990 (GarBBAnO). Als Mittel- bzw. Groß­garagen gelten Garagen mit einer Nutzfläche von 100-1.000 qm bzw. über 1.000 qm. Garagen mit einer Nutzfläche von bis zu 100 qm sind daher als Klein­garagen zu werten (vgl. § 1 Abs. 7 GarBBAnO).

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