Wie viel Schmerzensgeld kann man bei einem Hundebiss bekommen?
Immer wieder werden Personen von Hunden gebissen. Dafür hat grundsätzlich der Halter des Tieres einzustehen. Geregelt ist dies in § 833 Satz 1 BGB. Wird danach durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu kann auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes zählen. Doch wie viel bekommt man für einen Hundebiss?
Wie viel Schmerzensgeld kann man bei einem Hundebiss bekommen?
Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss richtet sich je nach Einzelfall. Maßgeblich für den Betrag ist die Art, Intensität und Dauer der Verletzungen und deren Folgen. Das Schmerzensgeld soll unter anderem als Ausgleich für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen dienen. Starre Beträge sind daher ungeeignet. So kann ein Schmerzensgeld von 100 bis 400 EUR auseichend sein, wenn es sich lediglich um einen harmlosen Hundebiss handelt, bei dem es zu keiner Infektion kommt und die geringfügigen Verletzungen ohne Folgeschäden verheilen. Dagegen kann ein Schmerzensgeld von über 10.000 EUR bei schweren Hundebissfällen mit multiplen Verletzungen gerechtfertigt sein.
Hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung:
- 300 EUR wegen erlittener sechs Zentimeter langen Fleischwunde, die ärztlich behandelt werden musste (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.08.2013, Az. 1 U 69/13)
- 2.000 EUR aufgrund Biss in die Hand und dadurch erlittener Blutvergiftung, Fieber und erheblicher Schmerzen sowie dreimonatiger Arbeitsunfähigkeit, Zurückbleiben von Narben, einer Sensibilitätsstörung auf dem Rücken der Hand und von Spannungsschmerzen (Amtsgericht München, Urteil vom 01.04.2011, Az. 261 C 32374/10)
- 2.500 EUR aufgrund zahlreicher Bissverletzungen an Unterarmen, am rechten Oberarm, am Rücken und an den Beinen, Unbenutzbarkeit der Hände über mehrere Tage, Wundversorgung über mehrere Wochen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.06.2015, Az. 9 U 23/14)
2004 lud mich eine Hundehalterin ein. Ich ging hinter ihr. Der
bellende Schäferhund sah mich erst als sie ins Haus ging und
stürzte sich sofort auf mich. Mich weg drehend, den linken Arm angewinkelt, schnappte er zu. Biss in die Oberseite des linken Unterarms. Notarzt. Umzug. Die Anwaltskanzlei 350 km entfernt in Ofr. reichte den Fall zwar ein. Gab sich aber sofort zufrieden mit der Antwort aus dem Allgäu. Sie hat ihn oder sie
wird ihn "provoziert haben" Statt eines Glas Sekt zum Abschied-
Wegzug aus einem Dorf – ein Hundebiss, Notfallversorgung und
14 Tage ca Arztkonsultationen. Verbandswechsel.
Seit 1990 wird man von allen Seiten betrogen, angegriffen …
Aber ich sah weder Rechts-noch Staatsanwalt noch eine Kammer. Mir erzählen Alle nur, dass sie nicht wollen/können. Bestrebt sind aus der Klägerin eine Be-Klagte zu machen wenn auch schräg versetzt. Hier: nicht sie hat den Schäferhund gebissen -nur sie wird ihn provoziert haben.
Irgendwas – nur weg mit der Arbeit. "Vom Tisch haben" Allen ist alles "egal und "sch…"Egal ob West, Süd, Mitte,, Nord/Ost.
Gerichte – hm. Bei Rechtsanwälten nimmt man an, sie müssten
von etwas leben von Geld vielleicht. Aber anscheinend auch nicht.